Checkliste: Vollständiger Wegzug ins Ausland
Checkliste: Vollständiger Wegzug ins Ausland
Die folgenden Punkte sind zu berücksichtigen, wenn ein vollständiger Wegzug erreicht werden soll:
- Verkauf sämtlicher selbst genutzter Wohnimmobilien in Deutschland;
- Alternativ: langfristige Fremdvermietung;
- Kein Leerstehen lassen von möblierten Wohnimmobilien in Deutschland;
- Melderechtliche Abmeldung in Deutschland und Anmeldung im Ausland nach den dortigen ausländerrechtlichen Vorschriften
- Ehepartner bzw. minderjährige Kinder müssen mitziehen und dürfen keine deutsche Wohnung aufrecht erhalten, weil dies zur Zurechnung eines deutschen Wohnsitzes beim Wegzügler führen kann;
- Für enge eheähnliche Gemeinschaften bzw. eingetragene Lebenspartnerschaften sollten die für Ehepaare geltenden Grundsätze aus Vorsichtsgründen ebenfalls beachtet werden;
- Kündigung von deutschen Telefonanschlüssen (auch Handys), Wechsel zu ausländischen Telefongesellschaften;
- Kfz-Abmeldung in Deutschland und Anmeldung im Ausland;
- Reduzierung deutscher Bankverbindungen auf das Maß, das zur Verwaltung von in Deutschland verbleibendem Kapitalvermögen notwendig ist, Änderung des laufenden Zahlungsverkehrs auf ein ausländisches Girokonto;
- Kündigung deutscher, Beschaffung ausländischer Kreditkarten;
- Möglichst umfassende schriftliche Dokumentation der Wegzugspläne, z.B. in Kündigungsschreiben gegenüber Elektrizitätswerk, Wasserversorger u.a., was dann später gegebenenfalls dem Finanzamt zu Nachweiszwecken vorgelegt werden kann;
- Dokumentation des Umzugs und des Umzugsstichtags, insbesondere durch entsprechende Rechnungen, entsprechende Korrespondenz mit dem Umzugsunternehmen, Schaltung von Makleraufträgen bzgl. Vermietung/Verkauf der deutschen Wohnstätte;
- Kündigung von Privatmitgliedschaften in Deutschland wie Fitnessclubs, Golfclubs, sonstigen Vereinen, sowie Eingehen von Vereinsmitgliedschaften im Ausland;
- Nachsendeauftrag von der aufgegebenen deutschen an die neue Adresse im Ausland einrichten;
- Kapitalvermögen und anderes fungibles Vermögen möglichst aus Deutschland ins Ausland verlagern und dort anlegen/verwalten;
- Übernachtung bei Aufenthalten in Deutschland in Hotels oder bei Freunden und Bekannten, aber immer nur als Gast und „aus dem Koffer lebend";
- Nach erfolgtem Umzug: Chronologische und möglichst taggenaue Aufzeichnung über Aufenthaltszeiten in Deutschland (wegen der Thematik gewöhnlicher Aufenthalt);
- Eintragung in Wählerregister für Kommunalwahlen bei einem Wegzug in einen anderen EU-Staat als Zuzugsstaat;
- Grundsätzlich Einstellung beruflicher Tätigkeit nach Wegzug in Deutschland, außer wenn Grenzgängertätigkeit bzw. Rückkehr nach Geschäftsschluss ins Ausland erfolgt.
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