Honorare
Da wir ganz überwiegend beratend tätig sind, rechnen wir grundsätzlich nach dem Zeitaufwand ab. Unsere Stundensätze liegen zwischen EUR 190 (erfahrene Anwälte) bis EUR 250 (Partner) pro Stunde zuzüglich anfallender Kosten und eventuell anfallender Umsatzsteuer.
Vor Aufnahme unserer Tätigkeit erstellen wir Ihnen gern einen verbindlichen Kostenvoranschlag, aus dem sich die anfallenden Kosten ableiten lassen. Bitte beachten Sie, dass unter Umständen noch Notargebühren oder aber Steuerberatungskosten hinzukommen, die stark einzelfallabhängig sind.
In jedem Fall schliessen wir vor Aufnahme unserer Tätigkeit schriftlich oder oniine einen Mandatsvertrag ab. Dieser beinhaltet einen Auftrag mit Beschreibung des Umfanges unserer Tätigkeit sowie den vereinbarten Honoraren und zum anderen unsere allgemeinen Mandatsbedingungen.
Gerne sprechen wir mit Ihnen auch über Pauschalvergütungen und langfristige Beratungsverträge.
Viele Leistungen bieten wir zu Pauschalhonoraren an. Sie können sich auf unserer Webseite über den Umfang und die Kosten informieren und diese auch gleich online beauftragen.