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Informationen für neue Mandanten

Sie sind noch nicht Mandant unserer Kanzlei, würden aber gern genaueres etwa über unsere Honorare erfahren? Dann lesen Sie bitte weiter.

Bevor Sie uns mit einem neuen Mandat betrauen sollten Sie sich alle Informationen zum Sachverhalt zusammenstellen und uns sodann kontaktieren. In den meisten Fällen wird dies zunächst ein kurzes Telefonat sein, in welchem Sie Ihre Fragestellung schildern. Wir werden Ihnen dann mitteilen, ob wir zur Prüfung der Mandatsannahme noch weitere Informationen benötigen.

Sobald uns alle erforderlichen Informationen vorliegen übermitteln wir Ihnen unsere Auftragsunterlagen, wunschweise mit einer Kostenkalkulation. Da wir ausschließlich gegen schriftliche Aufträge tätig werden, können Sie in Ruhe überlegen, ob Sie mit unserem Vorschlag einverstanden sind.

Unsere Honorare berechnen wir regelmäßig nach Stundensätzen. Diese liegen je nach Qualifikation zwischen EUR 175,- und EUR 250,-. Damit Sie und wir das Honorar besser kalkulieren können, sind wir bei Erteilung eines Auftrages bestrebt, einen genauen Kostenvoranschlag zu unterbreiten. Soweit der Aufwand absehbar ist, werden wir Ihnen ein Pauschalhonorar vorschlagen.

In gerichtlichen Verfahren sind wir gesetzlich gehalten, mindestens die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorgesehenen Gebühren abzurechnen.

Merken Sie sich daher bitte: Fragen Sie uns! Erst wenn Sie uns einen schriftlichen Auftrag erteilt haben entstehen Ihnen Kosten.

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