Inkasso: Schneller zum Geld
Ihre Kunden zahlen nicht oder nur schleppend? Dann lassen Sie uns kostenlos das Inkasso übernehmen. Nur wenn das Geld beim Schuldner nicht beigetrieben werden kann zahlen Sie eine geringe Pauschale.

Seit vielen Jahren sind wir erfolgreich für kleine und große Shopbetreiber im Internet tätig. Häufig sind es eine Vielzahl von Kleinbeträgen, die Sie als Dienstleister oder Händler verdient aber nicht vom Kunden erhalten haben. Das kann schnell zu erheblichen Liquiditätsproblemen führen.
Hierfür bieten wir Ihnen unsere Inkasso-Maßnahmen an. Wir berechnen lediglich für den Fall, dass die Forderung auch nach Durchführung eines gerichtlichen Mahnverfahrens nicht durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beigetrieben werden konnte eine Pauschale in Höhe von EUR 39,- (netto); egal wie hoch die Forderung ist.
Wie läuft das Inkasso ab?
Sie übergeben uns alle offenen Rechnungen. Dies kann auch in elektronischer Form über eine von uns zur Verfügung gestellte Schnittstelle (per XML, XLS oder CSV) erfolgen. Das ist alles, was Sie tun müssen.
Wir mahnen Ihre Schuldner zunächst mit aussergerichtlichem anwaltlichem Schreiben. In den meisten Fällen führt schon das zum Erfolg. Post vom Anwalt hilft meist schnell.
Sollte der Schuldner trotzdem nicht gezahlt haben wird von uns automatisch ein Mahnbescheid beantragt. Da wir dies elektronisch vornehmen ergeht der Mahnbescheid schneller.
Anschließend leiten wir Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ein: bis Ihr Schuldner zahlt.
Alle Zahlungseingänge werden von uns laufend überwacht und Guthaben an Sie sofort ausgekehrt.
Übrigens: Die Kosten für ein Inkassobüro können Sie gerichtlich nicht gegenüber einem Schuldner durchsetzen! Da wir eine Rechtsanwaltskanzlei sind muss der Schuldner alle Verzugskosten aber tragen.
Ihre Vorteile im Überblick
- schnelles und professionelles Inkasso durch eine Rechtsanwaltskanzlei mit besonderer Erfahrung für Masseninkasso bei Shops im Internet
- kostenlos bei vollständigem Forderungseinzug, sonst EUR 39,- pauschal unabhängig von der Forderungshöhe
- keine Arbeit mit der Überwachung von Forderungen
- sofortige Auskehr von eingetriebenen Geldern
Wie können Sie uns beauftragen?
Rufen Sie uns einfach an unter Tel. 069-2426620 oder senden Sie uns eine Email an email@luebeck-gruppe.de. Ihr Ansprechpartner ist Herr Rechtsanwalt Marco Rössel. Gern senden wir Ihnen die Auftragsunterlagen zu oder vereinbaren Sonderkonditionen.
Weitere Einzelheiten können Sie auch unseren Allgemeinen Mandatsbedingungen entnehmen.