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Markenanmeldung Europäische Gemeinschaftsmarke

Wir bringen Ihre Marke beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante, Spanien zur Anmeldung. Die Marken Anmeldung erfolgt über uns als Vertreter. Sie sind als Anmelder der Markeninhaber für einen Schutzzeitraum von 10 Jahren, wenn die Marke beim zuständigen Amt eingetragen wird.

Die Europäische Gemeinschaftsmarke verschafft Ihnen den Markenschutz in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union. Die Gemeinschaftsmarke kann nur für das gesamte Gebiet der Gemeinschaft erworben, übertragen oder für verfallen oder für nichtig erklärt werden. Im Gegensatz zur vollständigen Übertragung der Marke kann aber eine Lizenz auch für einzelne Staaten oder Regionen der Europäischen Union erteilt werden.

Dazu gehört insbesondere

  • Beurteilung der Schutzfähigkeit
  • Erstellung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
  • Fertigung einer Markenanmeldung
  • elektronische Übersendung des Antrages
  • Führung der Korrespondenz
  • Prüfung und Weiterleitung der Empfangsbescheinigung
  • Überwachung der Zahlungsfristen
  • Sachstandsüberwachung der Anmeldung
  • Übersendung der Markenurkunde
  • Überwachung der Widerspruchsfrist

Wie bestellen?

Sie können online einen Auftrag zur Markenanmeldung einer Gemeinschaftsmarke erteilen.

Einfach eine Kostenlose Anfrage zur Markenanmeldung senden

Fragen können Sie gern in unserem Forum zum Markenrecht stellen.

Einen Auftrag zur Markenanmeldung einer Gemeinschaftsmarke können Sie auch hier als .pdf ausdrucken / speichern und uns per Fax zusenden.

Kosten

Eine Übersicht zu unserem Honorar und den amtlichen Gebühren finden Sie im Auftrag zur Markenanmeldung einer Gemeinschaftsmarke.

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