Markendauerüberwachung
Als Inhaber einer geschützten Marke haben Sie eine Rechtsposition, die es Ihnen ermöglicht, gegen eine Verletzung Ihrer Marken und Firmenrechte vorzugehen. Eine häufige Verletzungshandlung ist die Gesellschaftsgründung unter dem Namen, den eine bereits eingeführte Gesellschaft nutzt.
Um erfolgreich gegen solche Marken- und Firmenrechtsverletzungen vorgehen zu können ist es notwendig, fortlaufend die Eintragung neuer Marken oder die Eintragung neuer Gesellschaften in das Handelsregister zu überwachen.
Aufgrund solcher Dauerüberwachungen können Marken- und Firmenrechtsverletzungen effizienter erkannt und durch rechtliche Verfahrensmittel unterbunden werden.
Wir bieten Ihnen daher eine Marken- und Firmennamen-Dauerüberwachung an. Diese beinhaltet eine monatliche Recherche in den für die Dauerüberwachung maßgeblichen Registern.