Gestaltung von Markenlizenzverträgen
Um eine bestimme Marke für Produkte und Dienstleistungen nutzen zu können, müssen Sie vom Markeninhaber eine Lizenz, also eine Benutzungserlaubnis, einholen. Der Markeninhaber gewährt Ihnen, als dem Lizenznehmer, gegen ein bestimmtes Entgelt die Nutzungsrechte an der geschützten Marke. Dabei kann der Lizenzgeber die Lizenz beschränken, indem er dem Lizenznehmer vorschreibt, nur seine Originalprodukte oder -dienstleistungen anzubieten. Oftmals gewährt der Markeninhaber dem Lizenznehmer aber auch, nicht ähnliche Produkte oder Dienstleistungen unter seiner Marke anzubieten, um den guten Ruf der Marke auch auf andere Gebiete auszudehnen.
Wir gestalten mit ihnen geeignete Lizenzverträge und beraten umfassend.
Kosten: nach Zeitaufwand zu Stundensätzen
Fragen können Sie gern in unserem
Forum zum Markenrecht stellen.
Fragen Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Tel. 069-2426620
Fax 069-231643
Hintergrundinfo
Grundzüge von Markenlizenzverträgen und Muster für Marken-Lizenzverträge


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