Widerspruchsverfahren
Innerhalb von von drei Monaten nach dem Tag der Veröffentlichung der Eintragung einer Marke können Inhaber von identischen oder ähnlichen prioritätsälteren Marken, die für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen geschützt sind, Widerspruch gegen die Eintragung einer Marke erheben.
Wir vertreten sie in einem Widerspruchsverfahren,
- als Widerspruchsführer oder
- Widerspruchsgegner.
In diesem Zusammenhang prüfen wir für Sie die Erfolgsaussichten in einem Widerspruchsverfahren und übernehmen den Schriftverkehr mit dem jeweiligen Markenamt. Gegebenfalls versuchen wir, eine Einigung durch Abschluss einer Abgrenzungsvereinbarung herbeizuführen.
Kosten: nach Zeitaufwand zu Stundensätzen
Fragen können Sie gern in unserem
Forum zum Markenrecht stellen.


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