Erben und Vererben in Spanien
Erben und Vererben in Spanien -zwei Rechtssysteme, Deutsches Erbrecht und Spanisches Erbschaftssteuerrecht-.
- Besitzen Sie eine Immobilie in Spanien?,
- Fragen Sie sich, was mit Ihrem Eigentum nach Ihrem Tod passieren wird?,
- Ist es empfehlenswert, ein Testament in Spanien aufzusetzen, wenn man dort Immobilien oder andere Gütern besitz?,
- Welches Verfahren müssen Sie einschlagen, wenn Sie geerbt haben und der Verstorbene Güter in Spanien besaß?: die Erbschaftsannahmeerklärung,
- Wie ist das Erbschaftssteuerrecht in Spanien geregelt?,
Alle diese Fragen und viele andere werden wir Ihnen kompetent beantworten, um es Ihnen zu ermöglichen, Probleme in der Zukunft zu vermeiden.
Das zeitliche Hinausschieben einer Erbregelung schafft Probleme, sowohl zu eigenen Lebzeiten wie auch für die Folgegeneration.
Wir bieten Ihnen rechtliche Beratung über spanischen Erbrecht oder auch die Möglichkeit von rechtlicher Begleitung während der Verfahren, die in Spanien eingeleitet werden müssen, wenn die Güter auf den Namen der Erben eingetragen werden sollen.
Wir bearbeiten Ihre Erbschaftsvorgang vom Anfang bis zum Ende und informieren Sie auch über die spanische Erbschaftssteuer.
Lassen Sie sich beraten!Von uns werden Sie fundierte Unterstützung erhalten bei:
| Fragen Sie uns:Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Abogada Sonia Garcia Ballarin Fragen können Sie gern in unserem Forum stellen. |


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