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Familienrecht Spanien

Ehen, in denen beide Ehegatten unterschiedliche Staatsangehörigkeiten besitzen, sind heutzutage keine Seltenheit mehr.

Es kommt immer öfter vor, dass sich Menschen aus verschiedenen Ländern, z.B. während Studium oder Arbeit im Ausland, kennenlernen, heiraten und einen gemeinsames Wohnsitz in einem der Heimatländer oder Anderswo gründen. Leider ist das nicht immer alles, es kann auch zu Trennungen und daraus folgenden Streitigkeiten kommen.

Fälle mit Auslandsberühung beschäftigen Familiengerichte öfter als früher, so dass sich ein Anwalt oft mit dem Internationalen Privatrecht befassen muss. Zu diesen Fällen zählen natürlich viele, die Ehepartner mit deutscher und/oder spanischer Staatsangehörigkeit betreffen.

Fragen können sein:

  • Welches materielles Recht ist bezüglich solcher gemischter Ehen anwendbar?,
  • Welche Gericht wird bezüglich der Trennung oder der Scheidung der Ehe zuständig sein?,
  • Was passiert mit den gemeinsamen Kindern, wenn die Eheleute sich scheiden lassen?,
  • Was passiert, wenn Sie Unterhalt in Spanien bezahlen müssen?,
  • Wie werden alle diese Fragen nach spanischem Recht geregelt?,

Wenn Sie Antworten auf diese oder ähnliche Fragen benötigen, werden Sie sie bei uns finden.

Unsere Anwälte helfen Ihnen mit spezifischer Beratung, insbesondere bei den Fällen, die spanisches Familienrecht betreffen.

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Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Abogada Sonia Garcia Ballarin
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