Firmengründung in Spanien (S.L., S.A.)

- Abogada Sonia Garcia, LL.M
Kompetente Unterstützung bei der Gründung und steuerlichen Betreuung Ihrer Firma in Spanien
Unsere Kanzlei wird Ihnen bei folgenden (und anderen) Angelegenheiten helfen:
- Beratung über spanisches Handelsrecht vor der Gründung einer Gesellschaft,
- rechtliche Betreuung bei der Gründung einer Gesellschaft (auch einer selbständigen Tochtergesellschaft) in Spanien,
- Erledigung aller notwendigen Geschäftsgänge für eine Gesellschaftsgründung in Spanien: z.B. Beschaffung notwendiger Bestätigungen aus dem Handelsregister, Vorbereitung der notariellen Gründungsurkunde, Erstellung der Gesellschaftssatzung, usw.,
- Repräsentanz,
- Vorbereitung zur und die Einsetzung von Handelsvertretern,
- usw.
Wussten Sie schon?Das Spanische Recht kennt genauso wie das deutsche Recht verschiedene Formen von Handelsgesellschaften: Sociedad Anónima oder S.A. -Aktiengesellschaft-, Sociedad Limitada oder S.L. -Gesellschaft mit beschränkter Haftung-, Sociedad en Comandita-Kommanditengesellschaft-, u.s.w. In Spanien bieten sich die spanische AG und die spanische GmbH an, wobei die letzte Gesellschaftsform weitaus häufiger benutzt wird.
| Fragen Sie uns:Ihre Ansprechtspartnerin ist Frau Abogada Sonia Garcia Ballarin, Tel. 0049- 69 2426620 Mehr Infos unter: mustervertraege/gesellschaftsrecht/Spanien |