Firmengründung in Spanien
Kompetente Unterstützung bei der Gründung einer Firma in Spanien
Spanien ist nicht nur ein beliebter Urlaubsziel für viele deutsche Urlauber, sondern auch ein Land, das für viele Unternehmern interessant geworden ist, um sich geschäftlich zu etablieren.
Das Spanische Recht kennt genauso wie das deutsche Recht verschiedene Formen von Handelsgesellschaften: Sociedad Anónima oder S.A. -Aktiengesellschaft-, Sociedad Limitada oder S.L. -Gesellschaft mit beschränkter Haftung-, Sociedad en Comandita-Kommanditengesellschaft-, u.s.w.
Wenn man ein Unternehmen gründen will, muss man die Juristische Form auswählen, die am besten den Interessen dieses Geschäftes entspricht. In Spanien bieten sich die spanische AG und die spanische GmbH an, wobei die letzte Gesellschaftsform weitaus häufiger benutzt wird.
Wenn Sie sich als Untenehmer für die Gründung einer Handelsgesellschaft in Spanien interessieren, werden Sie bei uns die nötige rechtliche Beratung finden.
Unsere Kanzlei wird Ihnen bei folgenden (und anderen) Angelegenheiten helfen:
| Fragen Sie uns:Ihre Ansprechtspartnerin ist Frau Abogada Sonia Garcia Ballarin. Finden Sie viel mehr Infos unter: mustervertraege/gesellschaftsrecht/Spanien |


Drucken
PDF


