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Firmengründung in Spanien

Kompetente Unterstützung bei der Gründung einer Firma in Spanien


Spanien ist nicht nur ein beliebter Urlaubsziel für viele deutsche Urlauber, sondern auch ein Land, das für viele Unternehmern interessant geworden ist, um sich geschäftlich zu etablieren.

Das Spanische Recht kennt genauso wie das deutsche Recht  verschiedene Formen von Handelsgesellschaften: Sociedad Anónima oder S.A. -Aktiengesellschaft-, Sociedad Limitada oder S.L. -Gesellschaft  mit beschränkter  Haftung-, Sociedad en Comandita-Kommanditengesellschaft-, u.s.w.

Wenn man ein Unternehmen gründen will, muss man die Juristische Form auswählen, die am besten den Interessen dieses Geschäftes entspricht. In Spanien bieten sich die spanische AG und die spanische GmbH an, wobei die letzte Gesellschaftsform weitaus häufiger benutzt wird.

Wenn Sie sich als Untenehmer für die Gründung einer Handelsgesellschaft in Spanien interessieren, werden Sie bei uns die nötige rechtliche Beratung finden.

Unsere Kanzlei wird Ihnen bei folgenden (und anderen) Angelegenheiten helfen:

  • Beratung über spanisches Handelsrecht vor der Gründung einer Gesellschaft,
  • rechtliche Betreuung bei der Gründung einer Gesellschaft (auch einer selbständigen Tochtergesellschaft) in Spanien,
  • Erledigung aller notwendigen Geschäftsgänge für eine Gesellschaftsgründung in Spanien: z.B. Beschaffung notwendiger Bestätigungen aus dem Handelsregister, Vorbereitung der notariellen Gründungsurkunde, Erstellung der Gesellschaftssatzung, usw.,
  • Repräsentanz,
  • Vorbereitung zur und die Einsetzung von Handelsvertretern,
  • usw.

Fragen Sie uns:

Ihre Ansprechtspartnerin ist Frau Abogada Sonia Garcia Ballarin.
Tel. 0049- 69 2426620






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