Firmengründung in Spanien (S.L., S.A.)

Abogada Sonia Garcia, LL.M

Kompetente Unterstützung bei der Gründung und steuerlichen Betreuung Ihrer Firma in Spanien

Unsere Kanzlei wird Ihnen bei folgenden (und anderen) Angelegenheiten helfen:

  • Beratung über spanisches Handelsrecht vor der Gründung einer Gesellschaft,
  • rechtliche Betreuung bei der Gründung einer Gesellschaft (auch einer selbständigen Tochtergesellschaft) in Spanien,
  • Erledigung aller notwendigen Geschäftsgänge für eine Gesellschaftsgründung in Spanien: z.B. Beschaffung notwendiger Bestätigungen aus dem Handelsregister, Vorbereitung der notariellen Gründungsurkunde, Erstellung der Gesellschaftssatzung, usw.,
  • Repräsentanz,
  • Vorbereitung zur und die Einsetzung von Handelsvertretern,
  • usw.

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Wussten Sie schon?

Das Spanische Recht kennt genauso wie das deutsche Recht  verschiedene Formen von Handelsgesellschaften: Sociedad Anónima oder S.A. -Aktiengesellschaft-, Sociedad Limitada oder S.L. -Gesellschaft  mit beschränkter  Haftung-, Sociedad en Comandita-Kommanditengesellschaft-, u.s.w.

In Spanien bieten sich die spanische AG und die spanische GmbH an, wobei die letzte Gesellschaftsform weitaus häufiger benutzt wird.

Fragen Sie uns:

Ihre Ansprechtspartnerin ist Frau Abogada Sonia Garcia Ballarin, Tel. 0049- 69 2426620

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Mehr Infos unter: mustervertraege/gesellschaftsrecht/Spanien