Gründungskosten einer S.L.
Finanzielle Kosten für die Gründung einer GmbH in Spanien:
- Kosten für die Beschaffung der Bestätigung des Zentralen Handelsregisters in Madrid: ca. 30,00 EUR.
- Mindeststammkapital – sollte in einer Bank oder Sparkasse vor der notariellen Beurkundung eingezahlt werden - beträgt 3.056,05 EUR.
- Notarkosten: Hängen von Stammkapital ab. Wenn die Gesellschaft mit dem Mindeststammkapital gegründet wird, kann man mit ungefähr 260,00 bis 300,00 EUR rechnen.
- Honorarkosten eines Anwalts: wenn Sie für die Gründung der Gesellschaft rechtliche Beratung benötigen (auf jeden Fall empfehlenswert, da der Anwalt Sie bei rechtlich Fragen betreut und gleichzeitig sowohl die Anfertigung der Satzungen der Gesellschaft als auch die Vorbereitung der Beurkundung beim Notar übernimmt), müssen Sie auch mit seinen Honorarkosten rechnen. Was dabei berechnet wird, ist natürlich abhängig von der Komplexität der Beratung und vom Zeitaufwand, welche der Anwalt in der Angelegenheit aufwendet. In einem unproblematischen Fall wird ein Anwalt ca. 1500-2000 EUR verlangen.
- Steuer auf Vermögensübertragungen und beurkundete Rechtsgeschäfte: 1% von Stammkapital, also ungefähr 124,00 EUR bei einer Gesellschaft, die mit dem Mindeststammkapital gegründet wird.
- Kosten für die Eintragung ins Handelsregister: ca. 200,00 EUR.
- Legalisierung von Handelsbüchern beim Handelsregister: ca. 50,00 bis 60,00 EUR.