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Kauf und Verkauf von Immobilien in Spanien

Kaum ein anderes Thema hat juristisch gesehen so eine Bedeutung für viele Nichtspanier, die sich entscheiden, in ihrem Urlaubsziel Spanien eine Immobilie zu kaufen.

Sehr wichtig, um Probleme und unangenehme Überraschungen zu vermeiden, ist, sich vor Kauf oder Bau einer Immobilie in Spanien über seine Rechte und viele andere Aspekte wie z.B. die juristische Situation des Kaufobjektes, die Bauplannung, die Prozedur bis zur Beurkundung, anfallende Steuern, usw., informieren zu lassen.

Genau so wichtig ist es, eine kompetente rechtliche Beratung zu haben, falls sich etwa Probleme mit der Baufirma während der Bauzeit ergeben oder sogar Baumängel an der fertigen Immobilie auftreten.

Um sich rechtlich professionell beraten zu können, verlangen alle diese Fragen fundierte Kenntnisse vom spanischem Zivil- und Prozessrecht, die unsere Anwälte besitzen.

Unsere Beratung in diesem Bereich umfasst beispielsweise folgende Fragen:

  • Anforderung von Grundbuch und Handelsregisterauszügen,
  • Vorbereitung aller Art von Immobilienverträgen:Arrasverträge (sog. Vorverträge vor eigentlichem Kaufvertrag), Mietverträge, Kaufverträge, Wohnungstauschverträge, usw.,
  • Erledigung aller notwendigen Geschäftsgänge bezüglich der Eintragung ins Grundbuch,
  • Steuerliche Informationen Steuerinfos über Immobilienbesitz in Spanien,
  • Rechtliche Betreuung bei aller Art von Ansprüchen wegen Baumängeln,
  • usw.

Fragen Sie uns

Für alle diese Fragen werden Sie bei uns nicht nur eine erste rechtliche Beratung finden, sondern auch viele andere Leistungen wie z. B., Mustervertäge auf spanisch und nach spanischem Recht, die Möglichkeit vor spanischen Gerichten vertreten  zu  werden, rechtliche Betreuung für eine Gesellschaftsgründung in Spanien, usw.

Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Abogada Sonia Garcia Ballarin
Tel. 0049- 69 2426620

Fragen können Sie gern in unserem Forum stellen.