Verfolgung einer Urheberrechtsverletzung
Sie haben festgestellt, dass eines Ihrer urheberrechtlich geschützten Werke (Texte, Musik, Bilder, Software, eine ganze Webseite oder sonstiges) von anderen verwendet wird, ohne dass Sie dies erlaubt haben?
Dann können Sie sich von uns als Spezialisten für Urheberrecht beraten lassen, wie Sie Urheberrechtsverletzung aussergerichtlich und gerichtlich unterbinden können.
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Jens Liesegang
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Teilen Sie uns durch geeignete Nachweise mit,
- um was für ein Werk es sich handelt
- ob Sie selbst Urheber sind, wenn ja wann das Werk geschaffen wurde
- ob, von wem und wie Sie gegebenenfalls Nutzungs- und Verwertungsrechte erworben haben (etwa durch Vertrag)
- wann Sie von der Urheberrechtsverletzung erfahren haben
- Quelle mit dem urheberrechtlich verletzenden Material
Sie erhalten von uns
- umfassende telefonische Beratung
- ggf. eine verständliche schriftliche mit konkreten Handlungsvorschlägen
- aussergerichtliche Vertretung durch Abmahnung der Urheberrechtsverletzung
- gerichtliche Vertretung im Einstweiligen Rechtschutz oder Klageverfahren
Die Kosten für eine einfache telefonische Beratung betragen EUR 50,-. Für eine schriftliche Prüfung Ihrer Ansprüche berechnen wir ca. EUR 200,-. Dies kann bei größerer Komplexität höher sein. In gerichtlichen Verfahren richten sich die Kosten nach den gesetzlichen Gebühren (RVG).
In jedem Fall arbeiten wir nur nach schriftlichen Auftrag. Diesen erhalten Sie von uns vorab verbunden mit konkreter Honorarangabe.


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