Wettbewerbsrechtliche Vorschriften im Online-Handel und bei eBay-Auktionen

Im Online-Handel warten viele Fallstricke. Einige davon seien hier genannt, die leicht gegen Wettbewerbsrechtsverstößen führen können.

Lassen Sie sich von uns zu weiteren Fragen beraten.

Jetzt kostenlose Anfrage machen

Fragen können Sie gern in unserem Forum zum Wettbewerbsrecht stellen.

Belehrung über das Widerrufs- oder Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

Kaufverträge im Online-Handel und auch eBay-Auktionen sind sog. Fernabsatzverträge, wenn sie zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher abgeschlossen werden. Bei solchen Fernabsatzverträgen haben die Verbraucher gem. §§ 312d, 355 BGB ein Widerrufs- oder Rückgaberecht.

Verstöße gegen die Preisangabenverordnung

Die Preisangabenverordnung fordert u. a., dass Preise gegenüber Letztverbrauchern immer einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile anzugeben sind (Endpreise). Bei Fernabsatzverträgen ist zusätzlich anzugeben, ob die Preise die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten und ob und wenn ja in welcher Höhe zusätzliche Kosten (z.B. Versandkosten) anfallen. Fehlende oder unzureichende Angaben stellen eine Wettbewerbsverletzung dar, die eine Abmahnung eines Mitbewerbers nach sich ziehen kann.

Nach oben

Aktuelles

Internet, eBay, Wettbewerbsrecht, AGB

Empfohlene Änderung der Widerrufsbelehrung nach EuGH-Urteil vom 03.09.2009

Dieser Beitrag befasst sich mit den Konsequenzen der Entscheidung des EuGH zum unzulässigen generellen Wertersatz bei einer fristgerechten Ausübung des Widerrufsrechts.

eBay

eBay: Ab 15. Juni maximaler Versandkostenbetrag in 34 Unterkategorien

Um die teils überzogenen Versandkosten einzuschränken verpflichtet eBay seine Händler, in verschiedenen Unterkategorieren bestimmte maximale Versandkosten nicht zu überschreiten.

eBay, AGB, Internet, IT-Recht

Verkäufer müssen bei einem Widerruf die Kosten des erstmaligen Versandes (Hinsendung) erstatten

lt. Pressemitteilung der Verbraucherzentrale NRW vom 17.09.2007: Verbraucher, die im Versandhandel bestellte Ware zurücksenden und so ihr gesetzliches Widerrufsrecht wahrnehmen, müssen die Versandkostenpauschale nicht bezahlen. So hat jetzt das Oberlandesgericht Karlsruhe (Urteil vom 5. September...