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		<title>luebeckonline.com NewsBlog</title>
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		<description>Aktuelles aus Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, AGB und Steuern insbesondere für den Online-Handel</description>
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			<title>luebeckonline.com NewsBlog</title>
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		<lastBuildDate>Tue, 11 Nov 2008 11:28:00 +0100</lastBuildDate>
		
		
		<item>
			<title>Endlich Ruhe beim Widerrufsrecht?</title>
			<link>http://www.luebeckonline.com/news/news/cat/29%2C30/id/689.html</link>
			<description></description>
			<content:encoded><![CDATA[ <em>Die Bundesregierung will die Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht ab dem 31. Oktober 2009 nochmals neu ordnen. Wenn ein Verkäufer die dann geltenden amtlichen Muster verwendet, soll er vor entsprechenden Abmahnungen geschützt sein.</em> <p dir="ltr">Endlich Ruhe beim Widerrufsrecht! Ab dem 31. Oktober 2009 will die Bundesregierung endlich Klarheit beim Widerrufs- und Rückgaberecht schaffen. Wer die neuen Muster verwendet, muss künftig keine wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen wegen angeblich falscher Belehrungen mehr fürchten. Zudem sollen für Internetauktionsplattformen (z.B. eBay) und &quot;normale&quot; Internet-Shops weitgehend gleiche Widerrufsfristen und Widerrufsfolgen gelten:</p><p><ul><li>Im BGB wird ein neuer § 360 eingeführt, der die Anforderungen an die Widerrufs- und Rückgabebelehrung bereits im Gesetz regelt. In § 360 Abs. 3 BGB n.F. wird klargestellt, dass die dann geltenden Musterbelehrungen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.</li><li>In § 355 BGB n.F. wird zwar weiterhin davon ausgegangen, dass die 14-tägige Widerrufsfrist nur gilt, wenn dem Verbraucher &quot;spätestens bei Vertragsschluss&quot; die Widerrufsbelehrung in Textform mitgteilt wird. Ab dem 31.10.2009 ist aber eine Mitteilung in Textform &quot;unverzüglich nach Vertragsschluss&quot; ebenfalls ausreichend, sofern vorher eine entsprechende Unterrichtung (auch in einer Internetauktion) erfolgt. Die unterschiedlichen Widerrufsfristen für ebay-Auktionen und Internet-Shops dürften sich dann erledigt haben.</li><li>Auch bei den Widerrufsfolgen soll die Behandlung von ebay-Auktionen und&nbsp;Internet-Shops - wie bei der Widerrufsfrist - weitestgehend vereinheitlich werden. § 357 Abs. 3 BGB, der die Verpflichtung zum Wertersatz regelt, erhält deswegen ebenfalls eine Ergänzung, wonach die Mitteilung unmittelbar nach Vertragsschluss der Miteilung bei Vertragsschluss gleichgestellt wird. </li></ul></p><p dir="ltr">Das am 05.11.2009 vom Bundeskabinett beschlossene Gesetz muss noch vom Deutschen Bundestag beraten und verabschiedet werden. Es soll am 31. Oktober 2009 in Kraft treten. Einer Zustimmung des Bundesrates bedarf es nicht.</p>
<p dir="ltr"><a href="http://www.bmj.de/enid/ba7ffe4ce2b617b63356985446624e1a,91c08c6d6f6465092d09093a09636f6e5f6964092d0935353037/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html" title="Opens external link in new window" target="_blank" class="external-link-new-window" >Pressemitteilung der Bundesregierung</a></p>
<p dir="ltr"><a href="http://www.bmj.bund.de/files/-/3370/RegE_Verbraucherkreditrichtlinie.pdf" title="Opens external link in new window" target="_blank" class="external-link-new-window" >Gesetzentwurf</a></p> ]]></content:encoded>
			<category>Wettbewerbsrecht</category>
			<category>AGB</category>
			
			<author>marco.roessel@luebeck-gruppe.de</author>
			<pubDate>Tue, 11 Nov 2008 11:28:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>BVerfG: Eilantrag gegen Vorratsdatenspeicherung abgewiesen</title>
			<link>http://www.luebeckonline.com/news/news/cat/29%2C30/id/688.html</link>
			<description></description>
			<content:encoded><![CDATA[ <em>Das BVerfG hat die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verworfen, soweit sich die Antragsteller gegen die Neuregelungen in § 100f und § 110 Abs. 3 StPO n.F. wenden, weil die in der Hauptsache erhobenen Verfassungsbeschwerden wegen Zeitablaufs und mangelnder Beschwer von vornherein unzulässig seien.</em> <p>Die in diesen Verfassungsbeschwerden aufgeworfenen Fragen bedürften einer umfassenden Prüfung im Hauptsacheverfahren und könnten insoweit als offen angesehen werden. Die Nachteile, die die Antragsteller durch eine nicht getroffene Entscheidung im Eilverfahren hätten, seien sekundär gegenüber der Beeinträchtigung der Strafverfolgung dadurch.</p>
<p></p>
<p>Zur Begründung heisst es in der Pressemitteilung:</p>
<p></p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht hat schon in früheren Entscheidungen die unabweisbaren Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung hervorgehoben, das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafverfahren betont und die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten als einen wesentlichen Auftrag eines rechtsstaatlichen Gemeinwesens bezeichnet. Blieben die hier angegriffenen Regelungen des § 100a Abs. 2 und Abs. 4 StPO n.F., die den Katalog der Anlasstaten und den Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung bei der Überwachung der Telekommunikation betreffen, in Kraft und hätten die Verfassungsbeschwerden im Hauptsacheverfahren Erfolg, würden zwar möglicherweise</p>
<p>Telekommunikationsvorgänge der Antragsteller und anderer Grundrechtsträger überwacht und aufgezeichnet werden, die bei engerer Fassung der Vorschriften nicht erfasst würden. Allerdings könnten dann zur Aufklärung von Straftaten relevante Ermittlungsmaßnahmen nicht durchgeführt werden, wenn der Vollzug der angegriffenen Regelung des § 100a Abs. 2 StPO n.F. vorläufig ausgesetzt und der Vollzug des § 100a Abs. 4 StPO n.F. lediglich noch mit der Maßgabe gestattet würde, dass die Maßnahme nur angeordnet werden darf, soweit auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte anzunehmen ist, dass durch die Überwachung keinerlei Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erfasst werden. Damit entfiele die Möglichkeit, bestimmte Daten und Informationen zur Aufklärung von Straftaten zu nutzen. Dies beträfe auch Straftaten, die der Gesetzgeber durch die Aufnahme in den Katalog des § 100a Abs. 2 StPO als so schwer eingestuft hat, dass sie nach</p>
<p>seiner Einschätzung eine Überwachung der Telekommunikation rechtfertigen (vgl. Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 2008 - 1 BvR 256/08 -, EuGRZ 2008, S. 257 <263>). </p>
<p></p>
<p>Dasselbe gelte für die Regelung über den Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Berufsgeheimnisträger (§ 160a StPO). Auch hier ergibt die im Verfahren der einstweiligen Anordnung erforderliche Abwägung, dass das öffentliche Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung gegenüber dem Einzelinteresse überwiegt.</p>
<p>Bliebe diese Norm in Kraft und hätte die Verfassungsbeschwerde im Hauptsacheverfahren Erfolg, würden möglicherweise Ermittlungsmaßnahmen gegen Zeugnisverweigerungsberechtigte nach § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 bis 3b oder Nr. 5 StPO nach Verhältnismäßigkeitserwägungen angeordnet oder gewonnene Erkenntnisse aus einer Ermittlungsmaßnahme gegen eine andere Person, über die eine der in § 160a Abs. 2 StPO n.F. genannten Personen das Zeugnis verweigern dürfte, zu Beweiszwecken nach einer Verhältnismäßigkeitsprüfung verwertet werden. Damit wären die praktischen Wirkungen und damit auch die Funktion der in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 3 bis 3b, Nr. 5 StPO niedergelegten Zeugnisverweigerungsrechte beschränkt. </p>
<p></p>
<p>In die Abwägung wären insoweit das öffentliche Interesse an den von den Berufsgeheimnisträgern wahrgenommenen Aufgaben und das individuelle Interesse an der Geheimhaltung von anvertrauten Tatsachen einzustellen. Würde hingegen im Wege der einstweiligen Anordnung die angegriffene Vorschrift nur mit der Maßgabe für anwendbar erklärt, dass für sämtliche in § 53 StPO genannten Zeugnisverweigerungsberechtigte ein absolutes Beweiserhebungs- und -verwertungsverbot bestünde, könnte dies dazu führen, dass zahlreiche Ermittlungsmaßnahmen nicht durchgeführt werden dürften. Dies könnte zur Folge haben, dass die Aufklärung gewichtiger Straftaten nicht möglich wäre, weil einzelne Ermittlungsmaßnahmen von vornherein nicht ergriffen oder erlangte Erkenntnisse nicht verwertet werden dürften. </p>
<p></p>
<p></p>
<p></p> ]]></content:encoded>
			<category>IT-Recht</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 07 Nov 2008 12:12:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Künftig beschleunigte Eintragung von EU-Geschmacksmustern</title>
			<link>http://www.luebeckonline.com/news/news/cat/29%2C30/id/687.html</link>
			<description></description>
			<content:encoded><![CDATA[<img src="typo3temp/pics/f6c5a636f2.jpg" width="275" height="200" border="0" align=right alt="" title="" /> <em>Wer künftig möglichst schnell EU-weit Schutz für seine Designs und Formen erlangen will, kann durch Einhaltung bestimmter Merkmale bei der Anmeldung eine schnellere Eintragung erzielen.</em> <p>Das für die Eintragung von Gemeinschaftsgeschmacksmustern zuständige Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) hat ein beschleunigtes Verfahren für die Eintragung von Geschmacksmustern eingeführt. Die beschleunigt einzutragenden Geschmacksmuster müssen einige Voraussetzungen erfüllen:</p>
<p>1. Die Anmeldung muss richtig und vollständig eingereicht worden sein, nach Möglichkeit elektronisch.</p>
<p>2. Die Gebühren müssen über ein beim HABM geführtes Konto beglichen werden.</p>
<p>3. Die Anmeldung darf keine Priorität (ältere Rechte aus anderer  Anmeldung) beanspruchen.</p>
<p>Wenn eine Geschmacksmusteranmeldung diese Voraussetzungen erfüllt wird sie besonders markiert und sofort eingetragen. Statt der üblichen Dauer von sechs Wochen dauert es nur noch zehn Tage bis zur Eintragung und Veröffentlichung. </p>
<p>Weitere Verbesserungen werden mit dem neuen e-Filing System 2009 erwartet. Dann wird es neben automatischen Prüfroutinen auch weitere Bezahlmöglichkeiten wie Kreditkarten geben.</p>
<p></p>
<p><a href="http://www.luebeckonline.com/eshop/geschmacksmuster/anmeldung-geschmacksmuster-eu-gemeinschaftsgeschmacksmuster.html" target="_blank" >Hier können Sie uns mit der Geschmacksmusteranmeldung beauftragen.</a></p> ]]></content:encoded>
			<category>Geschmacksmuster</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 05 Nov 2008 19:54:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Diebstahl eines Pkw während privater Umwegfahrt</title>
			<link>http://www.luebeckonline.com/news/news/cat/29%2C30/id/686.html</link>
			<description></description>
			<content:encoded><![CDATA[<img src="uploads/pics/Autoklau.jpeg" width="96" height="64" border="0" align=right alt="" title="" /> <em>Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs führt der Diebstahl eines betrieblichen Pkw, der bei dem Besuch einer privaten Veranstaltung vom Parkplatz entwendet wurde, nicht zu Betriebsausgaben.1</em> <p>In dem entschiedenen Fall hatte ein Arzt den zu seinem Betriebsvermögen gehörenden Pkw zu einem Besuch eines Weihnachtsmarkts genutzt. Nach seinen Angaben hatte er aus beruflichen Gründen einen Kollegen besuchen wollen und wegen zu früher Ankunft noch einen Abstecher zum Weihnachtsmarkt gemacht. Der Pkw wurde dort vom Parkplatz gestohlen. Eine Entschädigung von der Kaskoversicherung erhielt der Arzt wegen einer Obliegenheitsverletzung nicht. Den Buchwert des Pkw behandelte er als Betriebsausgabe.</p>
<p>Dies akzeptierte der BFH nicht.</p>
<p>Er bezog sich dabei auf seine Rechtsprechung zu Unfällen mit betrieblichen Fahrzeugen. Wird eine Privatfahrt unternommen, sind die Kosten des Unfalls privat veranlasst und dürfen den Gewinn nicht mindern. Eine Privatfahrt liegt auch vor, soweit bei einer Betriebsfahrt aus privaten Gründen ein Umweg genommen wird.</p>
<p>Wird das Fahrzeug gestohlen, gelten dieselben Grundsätze wie bei einem Unfall. Ist das Fahrzeug also bei einem privaten Termin entwendet worden, darf der Buchwert des Fahrzeugs den Gewinn nicht mindern. Allerdings sieht der BFH das Abstellen des Fahrzeugs zur Übernachtung während einer Betriebsfahrt ebenso wenig als privat veranlasst an wie das Abstellen vor der Wohnung nach der Rückkehr aus dem Betrieb.</p> ]]></content:encoded>
			<category>Lohnsteuer</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 05 Nov 2008 08:43:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Studenten: Neue Beiträge ab dem Wintersemester</title>
			<link>http://www.luebeckonline.com/news/news/cat/29%2C30/id/685.html</link>
			<description></description>
			<content:encoded><![CDATA[<img src="typo3temp/pics/2e2fd41ccf.jpeg" width="267" height="200" border="0" align=right alt="" title="" /> <em>Zum Wintersemester steigen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Studenten an. Unterm Strich müssen die angehenden Akademiker dann rund 6,30 € pro Monat mehr für ihren Krankenversicherungsschutz aufwenden.</em> <p>Studenten sind krankenversicherungspflichtig, wenn sie an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen eingeschrieben sind. Studierende an privaten, nicht staatlichen Einrichtungen werden von der Versicherungspflicht jedoch nicht erfasst. Die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Studenten beginnt mit dem Semester, frühestens mit dem Tag der Einschreibung oder der Rückmeldung an der Hochschule. Dabei ist es ohne Bedeutung, wann der Student erstmals an einer Vorlesung teilnimmt.</p>
<p><b>Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung</b></p>
<p>Ziel der studentischen Krankenversicherung ist es, den Studierenden einen Versicherungsschutz zu einem Beitrag anzubieten, der ihrer finanziellen Situation angemessen ist. Der monatliche Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung orientiert sich am Bedarfssatz nach dem BAföG. Dieser steigt zum Wintersemester von 466&nbsp;€ auf 512&nbsp;€ pro Monat. Darauf werden in der Krankenversicherung ‑&nbsp;bundeseinheitlich&nbsp;‑ Beiträge nach einem Beitragssatz in Höhe von 10,6&nbsp;% bemessen. Zum Wintersemester&nbsp;2008/2009 (bzw. spätestens ab 1.10.2008) steigt der Beitragssatz auf 10,7&nbsp;%. In der Pflegeversicherung gilt der allgemeine Beitragssatz von 1,95&nbsp;% (2,2&nbsp;% für kinderlose Studenten nach Vollendung des 23.&nbsp;Lebensjahres).Insgesamt ergeben sich bis 31.&nbsp;Dezember&nbsp;2008 folgende Beiträge in der Übersicht:</p>
<p></p><table class="contenttable" style="border: medium none ; margin-left: -1.9pt; border-collapse: collapse;" border="1" cellpadding="0" cellspacing="0">  <tbody><tr style="page-break-inside: avoid;">   <td rowspan="2" style="border: 1pt solid windowtext; padding: 0cm 3.5pt; width: 87.85pt;" valign="top" width="117"><p class="PCMBasis">Kranken- und   Pflegeversicherung der Studenten</p></td>   <td colspan="2" style="border-style: solid solid solid none; border-color: windowtext windowtext windowtext -moz-use-text-color; border-width: 1pt 1pt 1pt medium; padding: 0cm 3.5pt; width: 151.55pt;" valign="top" width="202"><p class="PCMBasis">Allgemeiner Beitrag </p></td>   <td colspan="2" style="border-style: solid solid solid none; border-color: windowtext windowtext windowtext -moz-use-text-color; border-width: 1pt 1pt 1pt medium; padding: 0cm 3.5pt; width: 167.55pt;" valign="top" width="223"><p class="PCMBasis">Beitrag für Kinderlose, die   mindestens 23&nbsp;Jahre alt sind </p></td>  </tr>  <tr style="page-break-inside: avoid;">   <td style="border-style: none solid solid none; border-color: -moz-use-text-color windowtext windowtext -moz-use-text-color; border-width: medium 1pt 1pt medium; padding: 0cm 3.5pt; width: 70.55pt;" valign="top" width="94"><p class="PCMBasis">seit 1.7.2008</p></td>   <td style="border-style: none solid solid none; border-color: -moz-use-text-color windowtext windowtext -moz-use-text-color; border-width: medium 1pt 1pt medium; padding: 0cm 3.5pt; width: 81pt;" valign="top" width="108"><p class="PCMBasis">Wintersemester 2008/2009   (bis 31.12.2008) </p></td>   <td style="border-style: none solid solid none; border-color: -moz-use-text-color windowtext windowtext -moz-use-text-color; border-width: medium 1pt 1pt medium; padding: 0cm 3.5pt; width: 81pt;" valign="top" width="108"><p class="PCMBasis">seit 1. 7. 2008</p></td>   <td style="border-style: none solid solid none; border-color: -moz-use-text-color windowtext windowtext -moz-use-text-color; border-width: medium 1pt 1pt medium; padding: 0cm 3.5pt; width: 86.55pt;" valign="top" width="115"><p class="PCMBasis">Wintersemester 2008/2009   (bis 31.12.2008) </p></td>  </tr>  <tr style="page-break-inside: avoid;">   <td style="border-style: none solid solid; border-color: -moz-use-text-color windowtext windowtext; border-width: medium 1pt 1pt; padding: 0cm 3.5pt; width: 87.85pt;" valign="top" width="117"><p class="PCMBasis">Beitrag KV</p></td>   <td style="border-style: none solid solid none; border-color: -moz-use-text-color windowtext windowtext -moz-use-text-color; border-width: medium 1pt 1pt medium; padding: 0cm 3.5pt; width: 70.55pt;" valign="top" width="94"><p class="PCMBasis">49,40&nbsp;€</p></td>   <td style="border-style: none solid solid none; border-color: -moz-use-text-color windowtext windowtext -moz-use-text-color; border-width: medium 1pt 1pt medium; padding: 0cm 3.5pt; width: 81pt;" valign="top" width="108"><p class="PCMBasis">54,78&nbsp;€</p></td>   <td style="border-style: none solid solid none; border-color: -moz-use-text-color windowtext windowtext -moz-use-text-color; border-width: medium 1pt 1pt medium; padding: 0cm 3.5pt; width: 81pt;" valign="top" width="108"><p class="PCMBasis">49,40&nbsp;€</p></td>   <td style="border-style: none solid solid none; border-color: -moz-use-text-color windowtext windowtext -moz-use-text-color; border-width: medium 1pt 1pt medium; padding: 0cm 3.5pt; width: 86.55pt;" valign="top" width="115"><p class="PCMBasis">54,78&nbsp;€</p></td>  </tr>  <tr style="page-break-inside: avoid;">   <td style="border-style: none solid solid; border-color: -moz-use-text-color windowtext windowtext; border-width: medium 1pt 1pt; padding: 0cm 3.5pt; width: 87.85pt;" valign="top" width="117"><p class="PCMBasis">Beitrag PV</p></td>   <td style="border-style: none solid solid none; border-color: -moz-use-text-color windowtext windowtext -moz-use-text-color; border-width: medium 1pt 1pt medium; padding: 0cm 3.5pt; width: 70.55pt;" valign="top" width="94"><p class="PCMBasis">9,09&nbsp;€</p></td>   <td style="border-style: none solid solid none; border-color: -moz-use-text-color windowtext windowtext -moz-use-text-color; border-width: medium 1pt 1pt medium; padding: 0cm 3.5pt; width: 81pt;" valign="top" width="108"><p class="PCMBasis">9,98&nbsp;€</p></td>   <td style="border-style: none solid solid none; border-color: -moz-use-text-color windowtext windowtext -moz-use-text-color; border-width: medium 1pt 1pt medium; padding: 0cm 3.5pt; width: 81pt;" valign="top" width="108"><p class="PCMBasis">10,25&nbsp;€</p></td>   <td style="border-style: none solid solid none; border-color: -moz-use-text-color windowtext windowtext -moz-use-text-color; border-width: medium 1pt 1pt medium; padding: 0cm 3.5pt; width: 86.55pt;" valign="top" width="115"><p class="PCMBasis">11,26&nbsp;€</p></td>  </tr>  <tr style="page-break-inside: avoid;">   <td style="border-style: none solid solid; border-color: -moz-use-text-color windowtext windowtext; border-width: medium 1pt 1pt; padding: 0cm 3.5pt; width: 87.85pt;" valign="top" width="117"><p class="PCMBasis">Gesamtbeitrag</p></td>   <td style="border-style: none solid solid none; border-color: -moz-use-text-color windowtext windowtext -moz-use-text-color; border-width: medium 1pt 1pt medium; padding: 0cm 3.5pt; width: 70.55pt;" valign="top" width="94"><p class="PCMBasis">58,49&nbsp;€</p></td>   <td style="border-style: none solid solid none; border-color: -moz-use-text-color windowtext windowtext -moz-use-text-color; border-width: medium 1pt 1pt medium; padding: 0cm 3.5pt; width: 81pt;" valign="top" width="108"><p class="PCMBasis">64,76&nbsp;€</p></td>   <td style="border-style: none solid solid none; border-color: -moz-use-text-color windowtext windowtext -moz-use-text-color; border-width: medium 1pt 1pt medium; padding: 0cm 3.5pt; width: 81pt;" valign="top" width="108"><p class="PCMBasis">59,65&nbsp;€</p></td>   <td style="border-style: none solid solid none; border-color: -moz-use-text-color windowtext windowtext -moz-use-text-color; border-width: medium 1pt 1pt medium; padding: 0cm 3.5pt; width: 86.55pt;" valign="top" width="115"><p class="PCMBasis">66,04&nbsp;€</p></td>  </tr> </tbody></table><p></p>
<p>Mit Beginn des Jahres&nbsp;2009 startet der Gesundheitsfonds und damit ein einheitlicher Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Neuerung wirkt sich auch auf die studentische Krankenversicherung aus. Ab Januar&nbsp;2009 werden die Beiträge zur Krankenversicherung auf Basis von 7/10 des dann gültigen allgemeinen Beitragssatzes der Krankenversicherung berechnet. Weil der Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9&nbsp;% darin bereits enthalten ist, wird dieser für den Beitrag der studentischen Krankenversicherung nicht mehr separat aufgeschlagen.</p>
<p><b><a name="_Toc210621722">Zuschuss für BAföG‑Empfänger</a></b></p>
<p>Bezieher von Ausbildungsförderung nach dem BAföG erhalten einen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen. Dieser stieg zum 1.&nbsp;August&nbsp;2008 von 47&nbsp;€ auf 50&nbsp;€ pro Monat an. Ab dem 1.&nbsp;März&nbsp;2009 erhöht er sich auf 54&nbsp;€ pro Monat. Der Zuschuss zur Pflegeversicherung erhöhte sich zum 1.&nbsp;August&nbsp;von 8&nbsp;€ auf 9&nbsp;€; dieser Wert gilt auch über den 1.&nbsp;März 2009 hinaus.<sup>1</sup></p>
<p><b><a name="_Toc210621723">Begrenzung der Versicherungspflicht</a></b></p>
<p>Der Versicherungsschutz in der Krankenversicherung der Studenten ist zeitlich begrenzt. Studierende sind nur bis zum Abschluss des 14.&nbsp;Fachsemesters, längstens bis zur Vollendung des 30.&nbsp;Lebensjahrs als Studenten krankenversicherungspflichtig. Über den Abschluss des 14.&nbsp;Fachsemesters oder die Vollendung des 30.&nbsp;Lebensjahres hinaus sind sie nur versicherungspflichtig, wenn die Art der Ausbildung oder familiäre sowie persönliche Gründe die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen.<sup>2</sup> Solche Gründe sind insbesondere der Erwerb der Zugangsvoraussetzungen in einer Ausbildungsstätte des zweiten Bildungswegs. Danach hat der Studierende aber die Möglichkeit, seinen Krankenversicherungsschutz als freiwillige Mitgliedschaft bei seiner Krankenkasse, also zum Beispiel bei der AOK, fortzusetzen.</p> ]]></content:encoded>
			<category>Sozialversicherungsrecht</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 05 Nov 2008 08:39:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Auszubildende: Minijob kann Ausbildungsbeihilfe ergänzen</title>
			<link>http://www.luebeckonline.com/news/news/cat/29%2C30/id/684.html</link>
			<description></description>
			<content:encoded><![CDATA[<img src="uploads/pics/Berufsausbildung_01.jpg" width="92" height="122" border="0" align=right alt="" title="" /> <em>Seit 1. August 2008 dürfen Auszubildende nebenher auch einen Minijob ausüben, ohne dass sie dadurch ihre Ausbildungsbeihilfe gefährden. Mit diesem geänderten Anrechnungsverfahren möchte der Gesetzgeber mehr junge Menschen motivieren, selbst für den eigenen Lebensunterhalt zu sorgen.</em> <p>Nicht immer reicht die Ausbildungsvergütung aus, um alle notwendigen Kosten des täglichen Lebens zu bestreiten. In solchen Fällen greift die Agentur für Arbeit Auszubildenden mit der Berufsausbildungsbeihilfe unter die Arme. Diese Beihilfe können Auszubildende beantragen, die während der Ausbildung nicht bei ihren Eltern wohnen können und nur eine geringe Ausbildungsvergütung erhalten. Die Förderung beinhaltet Zuschüsse zur Miete und zum Lebensunterhalt. Da die Ausbildungsbeihilfe nur den notwendigen Bedarf decken soll, sind hier aber sehr enge Grenzen gesetzt.</p>
<p>Zum 1.&nbsp;August&nbsp;2008 wurden die Sätze der Berufsausbildungsbeihilfe um rund 10&nbsp;% angehoben. Weiterer Vorteil der Neuregelung: Der persönliche Freibetrag der Auszubildenden beträgt nunmehr für jegliches Einkommen 255&nbsp;€<sup>1</sup>. Somit bleibt beispielsweise ein neben der Ausbildung ausgeübter Minijob mit 400&nbsp;€ pro Monat unter Berücksichtigung der Werbungskostenpauschale (920&nbsp;€) und der Sozialpauschale in Höhe von 21,5&nbsp;% anrechnungsfrei.</p>
<p>Auch nach Beginn der Ausbildung kann die Berufsausbildungsbeihilfe beantragt werden. Sie wirkt dann laut der Bundesagentur für Arbeit rückwirkend, aber nur vom Beginn des Monats an, in dem die Förderung beantragt wurde.</p>
<p><b>Rechner verschafft Klarheit</b></p>
<p>Interessierte Personen, beispielsweise solche, die gerade eine Ausbildung begonnen haben, können im Internet unter www.babrechner.arbeitsagentur.de einen Ausbildungshilferechner aufrufen. Dieser berücksichtigt die aktuellen Fördersätze und gibt an, ob eine Förderung möglich ist, und wie viel Geld dem Auszubildenden zustehen könnte. Auszubildende, die förderfähig sind, sollten sich so früh wie möglich mit ihrer Arbeitsagentur in Verbindung setzen und dort einen entsprechenden Antrag stellen. Nur so können Ansprüche gesichert werden.</p> ]]></content:encoded>
			<category>Steuern</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 05 Nov 2008 08:37:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Rentenabschlag: Auch schon vor dem 60. Lebensjahr</title>
			<link>http://www.luebeckonline.com/news/news/cat/29%2C30/id/683.html</link>
			<description></description>
			<content:encoded><![CDATA[<img src="uploads/pics/mann_mit_notebook_04.jpg" width="130" height="196" border="0" align=right alt="" title="" /> <em>Bezieher einer Erwerbsminderungsrente müssen Rentenkürzungen von bis zu 10,8 % in Kauf nehmen. Diese Rechtslage bestätigte das BSG im August.</em> <p>Seit dem Jahr&nbsp;2001 ist im Rentenrecht geregelt, dass Rentner auch dann Rentenabschläge hinnehmen müssen, wenn sie vor dem 63.&nbsp;Lebensjahr eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen.<sup>1</sup> Diese Kürzung, die die längere Rentenlaufzeit ausgleichen soll, beläuft sich auf 0,3&nbsp;% für jeden Monat, den die Rente vor Vollendung des 63.&nbsp;Lebensjahrs früher beginnt. Die Renten werden aber nicht beliebig weit gekürzt; maximal müssen die Rentner eine Kürzung auf das 60.&nbsp;Lebensjahr, also für 36&nbsp;Monate (insgesamt = 10,8&nbsp;%) in Kauf nehmen. Dem gleichen Kürzungsschema folgen Erziehungsrenten sowie Renten an Hinterbliebene. Bei Hinterbliebenenrenten kommt es jedoch auf das Alter des Verstorbenen an.</p>
<p><b>Obligatorische Kürzung vor&nbsp;60</b></p>
<p>In der Konsequenz aus dieser Regelung werden solche Renten grundsätzlich um 10,8&nbsp;% gekürzt, wenn der maßgebliche Zeitpunkt, also etwa der Tod des Ehepartners, vor dem 60.&nbsp;Lebensjahr liegt. Diese Rechtsauslegung bestätigte das Bundessozialgericht am 14.&nbsp;August&nbsp;2008.<sup>2</sup> Danach sieht der 5.&nbsp;Senat ‑&nbsp;anders als noch der 4.&nbsp;Senat vor einiger Zeit&nbsp;‑ eine ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für diese Kürzungspraxis der Rentenversicherungsträger. Die Richter hielten eine solche Regelung auch nicht für verfassungswidrig. Nach ihrer Auffassung finde der gesetzgeberische Wille, solche Rentenkürzungen vornehmen zu wollen, in den Vorschriften des sechsten&nbsp;Buches des Sozialgesetzbuches hinreichend deutlich seinen Ausdruck. Zudem belegen entsprechende Vorschriften für den Bereich der landwirtschaftlichen Altersversorgung diesen Willen. Im Kontext der Rentenkürzungen kämen die Erwerbsminderungsrentner sowie die Witwen und Waisen vergleichsweise glimpflich davon. Bezieher von Renten wegen Alters müssen dagegen zum Teil wesentlich umfangreichere Kürzungen hinnehmen. Diese Renten können teilweise zwar bis zu fünf&nbsp;Jahre früher beansprucht werden, dann aber zu einem höheren Preis mit Rentenabschlägen von bis zu 18&nbsp;%.</p>
<p><b>Verfassungsbeschwerden erwartet</b></p>
<p>Allein bei der Deutschen Rentenversicherung Bund ruhen zu diesen Rentenkürzungen im August rund 110.000 Widerspruchs- und Überprüfungsverfahren. Nach eigenen Angaben<sup>3</sup> sollen diese zügig zum Abschluss gebracht werden. Sollte allerdings gegen die Entscheidungen Verfassungsbeschwerde eingelegt werden, muss zunächst die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abgewartet werden.</p> ]]></content:encoded>
			<category>Sozialversicherungsrecht</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 05 Nov 2008 08:35:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Übernahme von Studiengebühren durch den Arbeitgeber</title>
			<link>http://www.luebeckonline.com/news/news/cat/29%2C30/id/682.html</link>
			<description></description>
			<content:encoded><![CDATA[<img src="typo3temp/pics/c450c805e8.jpg" width="135" height="200" border="0" align=right alt="" title="" /> <em>Verpflichtet sich ein Arbeitgeber vertraglich, für einen im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer die von diesem geschuldeten Studiengebühren der Berufsakademie zu übernehmen, stellt dies keinen lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Voraussetzung ist eine Rückzahlungsverpflichtung des Arbeitnehmers für den Fall, dass er das Unternehmen auf eigenen Wunsch innerhalb von zwei Jahren nach Studienabschluss verlässt. So verfügte die Oberfinanzdirektion Hannover.1
Zum lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn gehören grundsätzlich alle geldwerten Vorteile, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die Beschäftigung gewährt.2 Liegt die Zuwendung im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers, liegt dagegen kein Arbeitslohn vor.3 Wenn sich der...</em> <p>Verpflichtet sich ein Arbeitgeber vertraglich, für einen im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer die von diesem geschuldeten Studiengebühren der Berufsakademie zu übernehmen, stellt dies keinen lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Voraussetzung ist eine Rückzahlungsverpflichtung des Arbeitnehmers für den Fall, dass er das Unternehmen auf eigenen Wunsch innerhalb von zwei&nbsp;Jahren nach Studienabschluss verlässt. So verfügte die Oberfinanzdirektion Hannover.<sup>1</sup></p>
<p>Zum lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn gehören grundsätzlich alle geldwerten Vorteile, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die Beschäftigung gewährt.<sup>2</sup> Liegt die Zuwendung im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers, liegt dagegen kein Arbeitslohn vor.<sup>3</sup> Wenn sich der Arbeitnehmer vertraglich zur Übernahme der Studienkosten verpflichtet, ist von einem ganz überwiegenden betrieblichen Interesse auszugehen. Das Gleiche gilt, wenn der Arbeitgeber auf Grund eines Kooperationsvertrags mit der Berufsakademie zur Zahlung verpflichtet und damit alleiniger Schuldner der Gebühren ist.</p>
<p>Da im Einzelfall abweichende vertragliche Vereinbarungen vorliegen können, ist für die richtige Beurteilung die Vorlage sämtlicher Vertragsunterlagen erforderlich.</p> ]]></content:encoded>
			<category>Lohnsteuer</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 05 Nov 2008 08:34:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Zeitpunkt des Zuflusses von Zinsen auf einem Sperrkonto</title>
			<link>http://www.luebeckonline.com/news/news/cat/29%2C30/id/681.html</link>
			<description></description>
			<content:encoded><![CDATA[<img src="uploads/pics/Zinsen_03.jpg" width="150" height="107" border="0" align=right alt="" title="" /> <em>Einnahmen aus Kapitalvermögen sind in dem Kalenderjahr zu versteuern, in dem sie zugeflossen sind. Sie sind zugeflossen, sobald der Empfänger wirtschaftlich über sie verfügen kann.</em> <p>Das Finanzgericht Düsseldorf<a href="rss20/cat/29%2C30.html#_ftn1" name="_ftnref1">[1]</a> hat entschieden, dass dieser Grundsatz auch gilt, wenn die Zinsen auf einem Sperrkonto gutgeschrieben werden. Bestehende Verfügungsbeschränkungen schließen den Zufluss nicht aus.</p>
<p>Im Urteilsfall wurde vor Gericht ein hoher Betrag erstritten. Das Urteil wurde gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärt. Von dieser Möglichkeit machte der Prozessführer Gebrauch. Die erforderliche Sicherheit erbrachte eine Bank. Im Gegenzug wurde die Vereinbarung getroffen, dass der erstrittene Gesamtbetrag einschließlich der Zinsen auf einem gesperrten Sonderkonto hinterlegt wurde. Der Prozessführer war der Ansicht, dass er die erhaltenen und gutgeschriebenen Zinsen erst im Jahr der Freigabe des Sperrkontos versteuern müsse. Dieser Ansicht folgte das Gericht nicht.</p>
<p>Der Bundesfinanzhof wird abschließend entscheiden.</p>
<p><div><br /> </p>
<p><hr> <div id="ftn1"> <p class="PCMFunotentext"><a href="rss20/cat/29%2C30.html#_ftnref1" name="_ftn1"><span class="MsoFootnoteReference"><span><span class="MsoFootnoteReference"><span>[1]</span></span></span></span></a><span>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span>FG&nbsp;Düsseldorf, Urt.&nbsp;v.&nbsp;7.2.2008, 16&nbsp;K&nbsp;2223/06, (Revision eingelegt, Az.&nbsp;BFH:&nbsp;VIII&nbsp;R&nbsp;10/08), EFG&nbsp;2008, S.&nbsp;1201, LEXinform&nbsp;5006586.</p> </div>  </div></p> ]]></content:encoded>
			<category>Einkommensteuer</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 05 Nov 2008 08:30:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Verzinsliche Darlehen eines Kommanditisten können steuerliches Eigenkapital sein</title>
			<link>http://www.luebeckonline.com/news/news/cat/29%2C30/id/680.html</link>
			<description></description>
			<content:encoded><![CDATA[ <em>Kommanditisten dürfen Verluste an einer KG nur mit anderen Einkünften ausgleichen, soweit sie ein positives Eigenkapital in der Steuerbilanz haben.
Der Bundesfinanzhof[1] hatte zu entscheiden, ob ein von einem Kommanditisten gegebenes verzinsliches Darlehen über 200.000 DM steuerlich als Eigen‑ oder Fremdkapital zu werten war. Nur bei Berücksichtigung als Eigenkapital wäre das Kapitalkonto positiv gewesen. Wegen der Verzinslichkeit wertete das Finanzamt das Darlehen als Fremdkapital und ließ den Verlustausgleich nicht zu.
Das Gericht entschied zu Gunsten des Kommanditisten und ordnete das Darlehen dem Eigenkapital zu, weil nach dem Gesellschaftsvertrag auf dem Darlehenskonto auch Verluste der Gesellschaft verbucht werden durften.
 
  [1]     BFH,...</em> <p>Kommanditisten dürfen Verluste an einer KG nur mit anderen Einkünften ausgleichen, soweit sie ein positives Eigenkapital in der Steuerbilanz haben.</p>
<p>Der Bundesfinanzhof<a href="rss20/cat/29%2C30.html#_ftn1" name="_ftnref1">[1]</a> hatte zu entscheiden, ob ein von einem Kommanditisten gegebenes verzinsliches Darlehen über 200.000&nbsp;DM steuerlich als Eigen‑&nbsp;oder Fremdkapital zu werten war. Nur bei Berücksichtigung als Eigenkapital wäre das Kapitalkonto positiv gewesen. Wegen der Verzinslichkeit wertete das Finanzamt das Darlehen als Fremdkapital und ließ den Verlustausgleich nicht zu.</p>
<p>Das Gericht entschied zu Gunsten des Kommanditisten und ordnete das Darlehen dem Eigenkapital zu, weil nach dem Gesellschaftsvertrag auf dem Darlehenskonto auch Verluste der Gesellschaft verbucht werden durften.</p>
<p><div><br /> </p>
<p><hr> <div id="ftn1"> <p class="PCMFunotentext"><a href="rss20/cat/29%2C30.html#_ftnref1" name="_ftn1"><span class="MsoFootnoteReference"><span><span class="MsoFootnoteReference"><span>[1]</span></span></span></span></a><span>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span>BFH, Urt.&nbsp;v.&nbsp;15.5.2008, IV&nbsp;R&nbsp;46/05, DStR&nbsp;2008, S.&nbsp;1577, DB&nbsp;2008, S.&nbsp;1834, LEXinform&nbsp;0586851.</p> </div>   </div></p> ]]></content:encoded>
			<category>Einkommensteuer</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 05 Nov 2008 08:25:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
	</channel>
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