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		<title>luebeckonline.com NewsBlog</title>
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		<description>Aktuelles aus Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, AGB und Steuern insbesondere für den Online-Handel</description>
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			<title>luebeckonline.com NewsBlog</title>
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		<lastBuildDate>Tue, 11 Nov 2008 11:28:00 +0100</lastBuildDate>
		
		
		<item>
			<title>Diebstahl eines Pkw während privater Umwegfahrt</title>
			<link>http://www.luebeckonline.com/news/news/cat/30/id/686.html</link>
			<description></description>
			<content:encoded><![CDATA[<img src="uploads/pics/Autoklau.jpeg" width="96" height="64" border="0" align=right alt="" title="" /> <em>Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs führt der Diebstahl eines betrieblichen Pkw, der bei dem Besuch einer privaten Veranstaltung vom Parkplatz entwendet wurde, nicht zu Betriebsausgaben.1</em> <p>In dem entschiedenen Fall hatte ein Arzt den zu seinem Betriebsvermögen gehörenden Pkw zu einem Besuch eines Weihnachtsmarkts genutzt. Nach seinen Angaben hatte er aus beruflichen Gründen einen Kollegen besuchen wollen und wegen zu früher Ankunft noch einen Abstecher zum Weihnachtsmarkt gemacht. Der Pkw wurde dort vom Parkplatz gestohlen. Eine Entschädigung von der Kaskoversicherung erhielt der Arzt wegen einer Obliegenheitsverletzung nicht. Den Buchwert des Pkw behandelte er als Betriebsausgabe.</p>
<p>Dies akzeptierte der BFH nicht.</p>
<p>Er bezog sich dabei auf seine Rechtsprechung zu Unfällen mit betrieblichen Fahrzeugen. Wird eine Privatfahrt unternommen, sind die Kosten des Unfalls privat veranlasst und dürfen den Gewinn nicht mindern. Eine Privatfahrt liegt auch vor, soweit bei einer Betriebsfahrt aus privaten Gründen ein Umweg genommen wird.</p>
<p>Wird das Fahrzeug gestohlen, gelten dieselben Grundsätze wie bei einem Unfall. Ist das Fahrzeug also bei einem privaten Termin entwendet worden, darf der Buchwert des Fahrzeugs den Gewinn nicht mindern. Allerdings sieht der BFH das Abstellen des Fahrzeugs zur Übernachtung während einer Betriebsfahrt ebenso wenig als privat veranlasst an wie das Abstellen vor der Wohnung nach der Rückkehr aus dem Betrieb.</p> ]]></content:encoded>
			<category>Lohnsteuer</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 05 Nov 2008 08:43:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Studenten: Neue Beiträge ab dem Wintersemester</title>
			<link>http://www.luebeckonline.com/news/news/cat/30/id/685.html</link>
			<description></description>
			<content:encoded><![CDATA[<img src="typo3temp/pics/2e2fd41ccf.jpeg" width="267" height="200" border="0" align=right alt="" title="" /> <em>Zum Wintersemester steigen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Studenten an. Unterm Strich müssen die angehenden Akademiker dann rund 6,30 € pro Monat mehr für ihren Krankenversicherungsschutz aufwenden.</em> <p>Studenten sind krankenversicherungspflichtig, wenn sie an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen eingeschrieben sind. Studierende an privaten, nicht staatlichen Einrichtungen werden von der Versicherungspflicht jedoch nicht erfasst. Die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Studenten beginnt mit dem Semester, frühestens mit dem Tag der Einschreibung oder der Rückmeldung an der Hochschule. Dabei ist es ohne Bedeutung, wann der Student erstmals an einer Vorlesung teilnimmt.</p>
<p><b>Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung</b></p>
<p>Ziel der studentischen Krankenversicherung ist es, den Studierenden einen Versicherungsschutz zu einem Beitrag anzubieten, der ihrer finanziellen Situation angemessen ist. Der monatliche Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung orientiert sich am Bedarfssatz nach dem BAföG. Dieser steigt zum Wintersemester von 466&nbsp;€ auf 512&nbsp;€ pro Monat. Darauf werden in der Krankenversicherung ‑&nbsp;bundeseinheitlich&nbsp;‑ Beiträge nach einem Beitragssatz in Höhe von 10,6&nbsp;% bemessen. Zum Wintersemester&nbsp;2008/2009 (bzw. spätestens ab 1.10.2008) steigt der Beitragssatz auf 10,7&nbsp;%. In der Pflegeversicherung gilt der allgemeine Beitragssatz von 1,95&nbsp;% (2,2&nbsp;% für kinderlose Studenten nach Vollendung des 23.&nbsp;Lebensjahres).Insgesamt ergeben sich bis 31.&nbsp;Dezember&nbsp;2008 folgende Beiträge in der Übersicht:</p>
<p></p><table class="contenttable" style="border: medium none ; margin-left: -1.9pt; border-collapse: collapse;" border="1" cellpadding="0" cellspacing="0">  <tbody><tr style="page-break-inside: avoid;">   <td rowspan="2" style="border: 1pt solid windowtext; padding: 0cm 3.5pt; width: 87.85pt;" valign="top" width="117"><p class="PCMBasis">Kranken- und   Pflegeversicherung der Studenten</p></td>   <td colspan="2" style="border-style: solid solid solid none; border-color: windowtext windowtext windowtext -moz-use-text-color; border-width: 1pt 1pt 1pt medium; padding: 0cm 3.5pt; width: 151.55pt;" valign="top" width="202"><p class="PCMBasis">Allgemeiner Beitrag </p></td>   <td colspan="2" style="border-style: solid solid solid none; border-color: windowtext windowtext windowtext -moz-use-text-color; border-width: 1pt 1pt 1pt medium; padding: 0cm 3.5pt; width: 167.55pt;" valign="top" width="223"><p class="PCMBasis">Beitrag für Kinderlose, die   mindestens 23&nbsp;Jahre alt sind </p></td>  </tr>  <tr style="page-break-inside: avoid;">   <td style="border-style: none solid solid none; border-color: -moz-use-text-color windowtext windowtext -moz-use-text-color; border-width: medium 1pt 1pt medium; padding: 0cm 3.5pt; width: 70.55pt;" valign="top" width="94"><p class="PCMBasis">seit 1.7.2008</p></td>   <td style="border-style: none solid solid none; border-color: -moz-use-text-color windowtext windowtext -moz-use-text-color; border-width: medium 1pt 1pt medium; padding: 0cm 3.5pt; width: 81pt;" valign="top" width="108"><p class="PCMBasis">Wintersemester 2008/2009   (bis 31.12.2008) </p></td>   <td style="border-style: none solid solid none; border-color: -moz-use-text-color windowtext windowtext -moz-use-text-color; border-width: medium 1pt 1pt medium; padding: 0cm 3.5pt; width: 81pt;" valign="top" width="108"><p class="PCMBasis">seit 1. 7. 2008</p></td>   <td style="border-style: none solid solid none; border-color: -moz-use-text-color windowtext windowtext -moz-use-text-color; border-width: medium 1pt 1pt medium; padding: 0cm 3.5pt; width: 86.55pt;" valign="top" width="115"><p class="PCMBasis">Wintersemester 2008/2009   (bis 31.12.2008) </p></td>  </tr>  <tr style="page-break-inside: avoid;">   <td style="border-style: none solid solid; border-color: -moz-use-text-color windowtext windowtext; border-width: medium 1pt 1pt; padding: 0cm 3.5pt; width: 87.85pt;" valign="top" width="117"><p class="PCMBasis">Beitrag KV</p></td>   <td style="border-style: none solid solid none; border-color: -moz-use-text-color windowtext windowtext -moz-use-text-color; border-width: medium 1pt 1pt medium; padding: 0cm 3.5pt; width: 70.55pt;" valign="top" width="94"><p class="PCMBasis">49,40&nbsp;€</p></td>   <td style="border-style: none solid solid none; border-color: -moz-use-text-color windowtext windowtext -moz-use-text-color; border-width: medium 1pt 1pt medium; padding: 0cm 3.5pt; width: 81pt;" valign="top" width="108"><p class="PCMBasis">54,78&nbsp;€</p></td>   <td style="border-style: none solid solid none; border-color: -moz-use-text-color windowtext windowtext -moz-use-text-color; border-width: medium 1pt 1pt medium; padding: 0cm 3.5pt; width: 81pt;" valign="top" width="108"><p class="PCMBasis">49,40&nbsp;€</p></td>   <td style="border-style: none solid solid none; border-color: -moz-use-text-color windowtext windowtext -moz-use-text-color; border-width: medium 1pt 1pt medium; padding: 0cm 3.5pt; width: 86.55pt;" valign="top" width="115"><p class="PCMBasis">54,78&nbsp;€</p></td>  </tr>  <tr style="page-break-inside: avoid;">   <td style="border-style: none solid solid; border-color: -moz-use-text-color windowtext windowtext; border-width: medium 1pt 1pt; padding: 0cm 3.5pt; width: 87.85pt;" valign="top" width="117"><p class="PCMBasis">Beitrag PV</p></td>   <td style="border-style: none solid solid none; border-color: -moz-use-text-color windowtext windowtext -moz-use-text-color; border-width: medium 1pt 1pt medium; padding: 0cm 3.5pt; width: 70.55pt;" valign="top" width="94"><p class="PCMBasis">9,09&nbsp;€</p></td>   <td style="border-style: none solid solid none; border-color: -moz-use-text-color windowtext windowtext -moz-use-text-color; border-width: medium 1pt 1pt medium; padding: 0cm 3.5pt; width: 81pt;" valign="top" width="108"><p class="PCMBasis">9,98&nbsp;€</p></td>   <td style="border-style: none solid solid none; border-color: -moz-use-text-color windowtext windowtext -moz-use-text-color; border-width: medium 1pt 1pt medium; padding: 0cm 3.5pt; width: 81pt;" valign="top" width="108"><p class="PCMBasis">10,25&nbsp;€</p></td>   <td style="border-style: none solid solid none; border-color: -moz-use-text-color windowtext windowtext -moz-use-text-color; border-width: medium 1pt 1pt medium; padding: 0cm 3.5pt; width: 86.55pt;" valign="top" width="115"><p class="PCMBasis">11,26&nbsp;€</p></td>  </tr>  <tr style="page-break-inside: avoid;">   <td style="border-style: none solid solid; border-color: -moz-use-text-color windowtext windowtext; border-width: medium 1pt 1pt; padding: 0cm 3.5pt; width: 87.85pt;" valign="top" width="117"><p class="PCMBasis">Gesamtbeitrag</p></td>   <td style="border-style: none solid solid none; border-color: -moz-use-text-color windowtext windowtext -moz-use-text-color; border-width: medium 1pt 1pt medium; padding: 0cm 3.5pt; width: 70.55pt;" valign="top" width="94"><p class="PCMBasis">58,49&nbsp;€</p></td>   <td style="border-style: none solid solid none; border-color: -moz-use-text-color windowtext windowtext -moz-use-text-color; border-width: medium 1pt 1pt medium; padding: 0cm 3.5pt; width: 81pt;" valign="top" width="108"><p class="PCMBasis">64,76&nbsp;€</p></td>   <td style="border-style: none solid solid none; border-color: -moz-use-text-color windowtext windowtext -moz-use-text-color; border-width: medium 1pt 1pt medium; padding: 0cm 3.5pt; width: 81pt;" valign="top" width="108"><p class="PCMBasis">59,65&nbsp;€</p></td>   <td style="border-style: none solid solid none; border-color: -moz-use-text-color windowtext windowtext -moz-use-text-color; border-width: medium 1pt 1pt medium; padding: 0cm 3.5pt; width: 86.55pt;" valign="top" width="115"><p class="PCMBasis">66,04&nbsp;€</p></td>  </tr> </tbody></table><p></p>
<p>Mit Beginn des Jahres&nbsp;2009 startet der Gesundheitsfonds und damit ein einheitlicher Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Neuerung wirkt sich auch auf die studentische Krankenversicherung aus. Ab Januar&nbsp;2009 werden die Beiträge zur Krankenversicherung auf Basis von 7/10 des dann gültigen allgemeinen Beitragssatzes der Krankenversicherung berechnet. Weil der Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9&nbsp;% darin bereits enthalten ist, wird dieser für den Beitrag der studentischen Krankenversicherung nicht mehr separat aufgeschlagen.</p>
<p><b><a name="_Toc210621722">Zuschuss für BAföG‑Empfänger</a></b></p>
<p>Bezieher von Ausbildungsförderung nach dem BAföG erhalten einen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen. Dieser stieg zum 1.&nbsp;August&nbsp;2008 von 47&nbsp;€ auf 50&nbsp;€ pro Monat an. Ab dem 1.&nbsp;März&nbsp;2009 erhöht er sich auf 54&nbsp;€ pro Monat. Der Zuschuss zur Pflegeversicherung erhöhte sich zum 1.&nbsp;August&nbsp;von 8&nbsp;€ auf 9&nbsp;€; dieser Wert gilt auch über den 1.&nbsp;März 2009 hinaus.<sup>1</sup></p>
<p><b><a name="_Toc210621723">Begrenzung der Versicherungspflicht</a></b></p>
<p>Der Versicherungsschutz in der Krankenversicherung der Studenten ist zeitlich begrenzt. Studierende sind nur bis zum Abschluss des 14.&nbsp;Fachsemesters, längstens bis zur Vollendung des 30.&nbsp;Lebensjahrs als Studenten krankenversicherungspflichtig. Über den Abschluss des 14.&nbsp;Fachsemesters oder die Vollendung des 30.&nbsp;Lebensjahres hinaus sind sie nur versicherungspflichtig, wenn die Art der Ausbildung oder familiäre sowie persönliche Gründe die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen.<sup>2</sup> Solche Gründe sind insbesondere der Erwerb der Zugangsvoraussetzungen in einer Ausbildungsstätte des zweiten Bildungswegs. Danach hat der Studierende aber die Möglichkeit, seinen Krankenversicherungsschutz als freiwillige Mitgliedschaft bei seiner Krankenkasse, also zum Beispiel bei der AOK, fortzusetzen.</p> ]]></content:encoded>
			<category>Sozialversicherungsrecht</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 05 Nov 2008 08:39:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Auszubildende: Minijob kann Ausbildungsbeihilfe ergänzen</title>
			<link>http://www.luebeckonline.com/news/news/cat/30/id/684.html</link>
			<description></description>
			<content:encoded><![CDATA[<img src="uploads/pics/Berufsausbildung_01.jpg" width="92" height="122" border="0" align=right alt="" title="" /> <em>Seit 1. August 2008 dürfen Auszubildende nebenher auch einen Minijob ausüben, ohne dass sie dadurch ihre Ausbildungsbeihilfe gefährden. Mit diesem geänderten Anrechnungsverfahren möchte der Gesetzgeber mehr junge Menschen motivieren, selbst für den eigenen Lebensunterhalt zu sorgen.</em> <p>Nicht immer reicht die Ausbildungsvergütung aus, um alle notwendigen Kosten des täglichen Lebens zu bestreiten. In solchen Fällen greift die Agentur für Arbeit Auszubildenden mit der Berufsausbildungsbeihilfe unter die Arme. Diese Beihilfe können Auszubildende beantragen, die während der Ausbildung nicht bei ihren Eltern wohnen können und nur eine geringe Ausbildungsvergütung erhalten. Die Förderung beinhaltet Zuschüsse zur Miete und zum Lebensunterhalt. Da die Ausbildungsbeihilfe nur den notwendigen Bedarf decken soll, sind hier aber sehr enge Grenzen gesetzt.</p>
<p>Zum 1.&nbsp;August&nbsp;2008 wurden die Sätze der Berufsausbildungsbeihilfe um rund 10&nbsp;% angehoben. Weiterer Vorteil der Neuregelung: Der persönliche Freibetrag der Auszubildenden beträgt nunmehr für jegliches Einkommen 255&nbsp;€<sup>1</sup>. Somit bleibt beispielsweise ein neben der Ausbildung ausgeübter Minijob mit 400&nbsp;€ pro Monat unter Berücksichtigung der Werbungskostenpauschale (920&nbsp;€) und der Sozialpauschale in Höhe von 21,5&nbsp;% anrechnungsfrei.</p>
<p>Auch nach Beginn der Ausbildung kann die Berufsausbildungsbeihilfe beantragt werden. Sie wirkt dann laut der Bundesagentur für Arbeit rückwirkend, aber nur vom Beginn des Monats an, in dem die Förderung beantragt wurde.</p>
<p><b>Rechner verschafft Klarheit</b></p>
<p>Interessierte Personen, beispielsweise solche, die gerade eine Ausbildung begonnen haben, können im Internet unter www.babrechner.arbeitsagentur.de einen Ausbildungshilferechner aufrufen. Dieser berücksichtigt die aktuellen Fördersätze und gibt an, ob eine Förderung möglich ist, und wie viel Geld dem Auszubildenden zustehen könnte. Auszubildende, die förderfähig sind, sollten sich so früh wie möglich mit ihrer Arbeitsagentur in Verbindung setzen und dort einen entsprechenden Antrag stellen. Nur so können Ansprüche gesichert werden.</p> ]]></content:encoded>
			<category>Steuern</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 05 Nov 2008 08:37:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Rentenabschlag: Auch schon vor dem 60. Lebensjahr</title>
			<link>http://www.luebeckonline.com/news/news/cat/30/id/683.html</link>
			<description></description>
			<content:encoded><![CDATA[<img src="uploads/pics/mann_mit_notebook_04.jpg" width="130" height="196" border="0" align=right alt="" title="" /> <em>Bezieher einer Erwerbsminderungsrente müssen Rentenkürzungen von bis zu 10,8 % in Kauf nehmen. Diese Rechtslage bestätigte das BSG im August.</em> <p>Seit dem Jahr&nbsp;2001 ist im Rentenrecht geregelt, dass Rentner auch dann Rentenabschläge hinnehmen müssen, wenn sie vor dem 63.&nbsp;Lebensjahr eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen.<sup>1</sup> Diese Kürzung, die die längere Rentenlaufzeit ausgleichen soll, beläuft sich auf 0,3&nbsp;% für jeden Monat, den die Rente vor Vollendung des 63.&nbsp;Lebensjahrs früher beginnt. Die Renten werden aber nicht beliebig weit gekürzt; maximal müssen die Rentner eine Kürzung auf das 60.&nbsp;Lebensjahr, also für 36&nbsp;Monate (insgesamt = 10,8&nbsp;%) in Kauf nehmen. Dem gleichen Kürzungsschema folgen Erziehungsrenten sowie Renten an Hinterbliebene. Bei Hinterbliebenenrenten kommt es jedoch auf das Alter des Verstorbenen an.</p>
<p><b>Obligatorische Kürzung vor&nbsp;60</b></p>
<p>In der Konsequenz aus dieser Regelung werden solche Renten grundsätzlich um 10,8&nbsp;% gekürzt, wenn der maßgebliche Zeitpunkt, also etwa der Tod des Ehepartners, vor dem 60.&nbsp;Lebensjahr liegt. Diese Rechtsauslegung bestätigte das Bundessozialgericht am 14.&nbsp;August&nbsp;2008.<sup>2</sup> Danach sieht der 5.&nbsp;Senat ‑&nbsp;anders als noch der 4.&nbsp;Senat vor einiger Zeit&nbsp;‑ eine ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für diese Kürzungspraxis der Rentenversicherungsträger. Die Richter hielten eine solche Regelung auch nicht für verfassungswidrig. Nach ihrer Auffassung finde der gesetzgeberische Wille, solche Rentenkürzungen vornehmen zu wollen, in den Vorschriften des sechsten&nbsp;Buches des Sozialgesetzbuches hinreichend deutlich seinen Ausdruck. Zudem belegen entsprechende Vorschriften für den Bereich der landwirtschaftlichen Altersversorgung diesen Willen. Im Kontext der Rentenkürzungen kämen die Erwerbsminderungsrentner sowie die Witwen und Waisen vergleichsweise glimpflich davon. Bezieher von Renten wegen Alters müssen dagegen zum Teil wesentlich umfangreichere Kürzungen hinnehmen. Diese Renten können teilweise zwar bis zu fünf&nbsp;Jahre früher beansprucht werden, dann aber zu einem höheren Preis mit Rentenabschlägen von bis zu 18&nbsp;%.</p>
<p><b>Verfassungsbeschwerden erwartet</b></p>
<p>Allein bei der Deutschen Rentenversicherung Bund ruhen zu diesen Rentenkürzungen im August rund 110.000 Widerspruchs- und Überprüfungsverfahren. Nach eigenen Angaben<sup>3</sup> sollen diese zügig zum Abschluss gebracht werden. Sollte allerdings gegen die Entscheidungen Verfassungsbeschwerde eingelegt werden, muss zunächst die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abgewartet werden.</p> ]]></content:encoded>
			<category>Sozialversicherungsrecht</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 05 Nov 2008 08:35:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Übernahme von Studiengebühren durch den Arbeitgeber</title>
			<link>http://www.luebeckonline.com/news/news/cat/30/id/682.html</link>
			<description></description>
			<content:encoded><![CDATA[<img src="typo3temp/pics/c450c805e8.jpg" width="135" height="200" border="0" align=right alt="" title="" /> <em>Verpflichtet sich ein Arbeitgeber vertraglich, für einen im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer die von diesem geschuldeten Studiengebühren der Berufsakademie zu übernehmen, stellt dies keinen lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Voraussetzung ist eine Rückzahlungsverpflichtung des Arbeitnehmers für den Fall, dass er das Unternehmen auf eigenen Wunsch innerhalb von zwei Jahren nach Studienabschluss verlässt. So verfügte die Oberfinanzdirektion Hannover.1
Zum lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn gehören grundsätzlich alle geldwerten Vorteile, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die Beschäftigung gewährt.2 Liegt die Zuwendung im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers, liegt dagegen kein Arbeitslohn vor.3 Wenn sich der...</em> <p>Verpflichtet sich ein Arbeitgeber vertraglich, für einen im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer die von diesem geschuldeten Studiengebühren der Berufsakademie zu übernehmen, stellt dies keinen lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Voraussetzung ist eine Rückzahlungsverpflichtung des Arbeitnehmers für den Fall, dass er das Unternehmen auf eigenen Wunsch innerhalb von zwei&nbsp;Jahren nach Studienabschluss verlässt. So verfügte die Oberfinanzdirektion Hannover.<sup>1</sup></p>
<p>Zum lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn gehören grundsätzlich alle geldwerten Vorteile, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die Beschäftigung gewährt.<sup>2</sup> Liegt die Zuwendung im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers, liegt dagegen kein Arbeitslohn vor.<sup>3</sup> Wenn sich der Arbeitnehmer vertraglich zur Übernahme der Studienkosten verpflichtet, ist von einem ganz überwiegenden betrieblichen Interesse auszugehen. Das Gleiche gilt, wenn der Arbeitgeber auf Grund eines Kooperationsvertrags mit der Berufsakademie zur Zahlung verpflichtet und damit alleiniger Schuldner der Gebühren ist.</p>
<p>Da im Einzelfall abweichende vertragliche Vereinbarungen vorliegen können, ist für die richtige Beurteilung die Vorlage sämtlicher Vertragsunterlagen erforderlich.</p> ]]></content:encoded>
			<category>Lohnsteuer</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 05 Nov 2008 08:34:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Zeitpunkt des Zuflusses von Zinsen auf einem Sperrkonto</title>
			<link>http://www.luebeckonline.com/news/news/cat/30/id/681.html</link>
			<description></description>
			<content:encoded><![CDATA[<img src="uploads/pics/Zinsen_03.jpg" width="150" height="107" border="0" align=right alt="" title="" /> <em>Einnahmen aus Kapitalvermögen sind in dem Kalenderjahr zu versteuern, in dem sie zugeflossen sind. Sie sind zugeflossen, sobald der Empfänger wirtschaftlich über sie verfügen kann.</em> <p>Das Finanzgericht Düsseldorf<a href="rss20/cat/30.html#_ftn1" name="_ftnref1">[1]</a> hat entschieden, dass dieser Grundsatz auch gilt, wenn die Zinsen auf einem Sperrkonto gutgeschrieben werden. Bestehende Verfügungsbeschränkungen schließen den Zufluss nicht aus.</p>
<p>Im Urteilsfall wurde vor Gericht ein hoher Betrag erstritten. Das Urteil wurde gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärt. Von dieser Möglichkeit machte der Prozessführer Gebrauch. Die erforderliche Sicherheit erbrachte eine Bank. Im Gegenzug wurde die Vereinbarung getroffen, dass der erstrittene Gesamtbetrag einschließlich der Zinsen auf einem gesperrten Sonderkonto hinterlegt wurde. Der Prozessführer war der Ansicht, dass er die erhaltenen und gutgeschriebenen Zinsen erst im Jahr der Freigabe des Sperrkontos versteuern müsse. Dieser Ansicht folgte das Gericht nicht.</p>
<p>Der Bundesfinanzhof wird abschließend entscheiden.</p>
<p><div><br /> </p>
<p><hr> <div id="ftn1"> <p class="PCMFunotentext"><a href="rss20/cat/30.html#_ftnref1" name="_ftn1"><span class="MsoFootnoteReference"><span><span class="MsoFootnoteReference"><span>[1]</span></span></span></span></a><span>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span>FG&nbsp;Düsseldorf, Urt.&nbsp;v.&nbsp;7.2.2008, 16&nbsp;K&nbsp;2223/06, (Revision eingelegt, Az.&nbsp;BFH:&nbsp;VIII&nbsp;R&nbsp;10/08), EFG&nbsp;2008, S.&nbsp;1201, LEXinform&nbsp;5006586.</p> </div>  </div></p> ]]></content:encoded>
			<category>Einkommensteuer</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 05 Nov 2008 08:30:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Verzinsliche Darlehen eines Kommanditisten können steuerliches Eigenkapital sein</title>
			<link>http://www.luebeckonline.com/news/news/cat/30/id/680.html</link>
			<description></description>
			<content:encoded><![CDATA[ <em>Kommanditisten dürfen Verluste an einer KG nur mit anderen Einkünften ausgleichen, soweit sie ein positives Eigenkapital in der Steuerbilanz haben.
Der Bundesfinanzhof[1] hatte zu entscheiden, ob ein von einem Kommanditisten gegebenes verzinsliches Darlehen über 200.000 DM steuerlich als Eigen‑ oder Fremdkapital zu werten war. Nur bei Berücksichtigung als Eigenkapital wäre das Kapitalkonto positiv gewesen. Wegen der Verzinslichkeit wertete das Finanzamt das Darlehen als Fremdkapital und ließ den Verlustausgleich nicht zu.
Das Gericht entschied zu Gunsten des Kommanditisten und ordnete das Darlehen dem Eigenkapital zu, weil nach dem Gesellschaftsvertrag auf dem Darlehenskonto auch Verluste der Gesellschaft verbucht werden durften.
 
  [1]     BFH,...</em> <p>Kommanditisten dürfen Verluste an einer KG nur mit anderen Einkünften ausgleichen, soweit sie ein positives Eigenkapital in der Steuerbilanz haben.</p>
<p>Der Bundesfinanzhof<a href="rss20/cat/30.html#_ftn1" name="_ftnref1">[1]</a> hatte zu entscheiden, ob ein von einem Kommanditisten gegebenes verzinsliches Darlehen über 200.000&nbsp;DM steuerlich als Eigen‑&nbsp;oder Fremdkapital zu werten war. Nur bei Berücksichtigung als Eigenkapital wäre das Kapitalkonto positiv gewesen. Wegen der Verzinslichkeit wertete das Finanzamt das Darlehen als Fremdkapital und ließ den Verlustausgleich nicht zu.</p>
<p>Das Gericht entschied zu Gunsten des Kommanditisten und ordnete das Darlehen dem Eigenkapital zu, weil nach dem Gesellschaftsvertrag auf dem Darlehenskonto auch Verluste der Gesellschaft verbucht werden durften.</p>
<p><div><br /> </p>
<p><hr> <div id="ftn1"> <p class="PCMFunotentext"><a href="rss20/cat/30.html#_ftnref1" name="_ftn1"><span class="MsoFootnoteReference"><span><span class="MsoFootnoteReference"><span>[1]</span></span></span></span></a><span>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span>BFH, Urt.&nbsp;v.&nbsp;15.5.2008, IV&nbsp;R&nbsp;46/05, DStR&nbsp;2008, S.&nbsp;1577, DB&nbsp;2008, S.&nbsp;1834, LEXinform&nbsp;0586851.</p> </div>   </div></p> ]]></content:encoded>
			<category>Einkommensteuer</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 05 Nov 2008 08:25:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Private Dienstwagennutzung durch den Gesellschafter Geschäftsführer ist steuerpflichtiger Arbeitslohn</title>
			<link>http://www.luebeckonline.com/news/news/cat/30/id/679.html</link>
			<description></description>
			<content:encoded><![CDATA[<img src="typo3temp/pics/4b62c48858.jpg" width="301" height="200" border="0" align=right alt="" title="" /> <em>Die Möglichkeit der privaten Nutzung eines der GmbH gehörenden Fahrzeugs ist ein dem Geschäftsführer neben der eigentlichen Vergütung gewährter lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil. Grundsätzlich sollte die Regelung der Mitnutzung im Anstellungsvertrag geregelt sein.</em> <p>In einem vom Finanzgericht Köln<a href="rss20/cat/30.html#_ftn1" name="_ftnref1">[1]</a> entschiedenen Fall war diese Regelung nicht im Anstellungsvertrag enthalten. Das Finanzgericht entschied, dass der geldwerte Vorteil im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit nach der 1%‑Regelung zu versteuern sei. Danach ist der Wert der privaten Nutzung für jeden Monat mit 1&nbsp;% des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattungen einschließlich der Umsatzsteuer anzusetzen.</p>
<p>Das Finanzgericht stellt klar, dass keine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt.</p>
<p>Der Bundesfinanzhof<a href="rss20/cat/30.html#_ftn2" name="_ftnref2">[2]</a>hat allerdings Anfang des Jahres entschieden, dass die nicht vertraglich geregelte private PKW‑Nutzung durch einen Gesellschafter‑Geschäftsführer in Höhe der Vorteilsgewährung eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellt. Liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor, ist die private Nutzung nicht nach der 1&nbsp;%‑Regelung, sondern nach Fremdvergleichsmaßstäben mit dem gemeinen Wert der Nutzungsüberlassung zuzüglich eines angemessenen Gewinnaufschlags zu bewerten.</p>
<p>Der Bundesfinanzhof muss sich nun erneut mit diesem Sachverhalt auseinandersetzen.</p>
<p><div><br /> </p>
<p><hr> <div id="ftn1"> <p class="PCMFunotentext"><a href="rss20/cat/30.html#_ftnref1" name="_ftn1"><span class="MsoFootnoteReference"><span><span class="MsoFootnoteReference"><span>[1]</span></span></span></span></a><span>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span>FG&nbsp;Köln, Urt.&nbsp;v.&nbsp;26.3.2008, 5&nbsp;K&nbsp;1599/07, (Revision eingelegt, Az.&nbsp;BFH:&nbsp;VI&nbsp;R&nbsp;19/08), EFG&nbsp;2008, S.&nbsp;1204, LEXinform&nbsp;5006692.</p> </div> <div id="ftn2"> <p class="PCMFunotentext"><a href="rss20/cat/30.html#_ftnref2" name="_ftn2"><span class="MsoFootnoteReference"><span><span class="MsoFootnoteReference"><span>[2]</span></span></span></span></a><span>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span>BFH, Urt.&nbsp;v.&nbsp;23.1.2008, I&nbsp;R&nbsp;8/06, BFH/NV&nbsp;2008, S.&nbsp;1057, LEXinform&nbsp;0587338.</p> </div>  </div></p> ]]></content:encoded>
			<category>Einkommensteuer</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 05 Nov 2008 08:23:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Bewirtungsaufwendungen als Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit</title>
			<link>http://www.luebeckonline.com/news/news/cat/30/id/678.html</link>
			<description></description>
			<content:encoded><![CDATA[<img src="uploads/pics/Betriebsfeier_03.jpg" width="116" height="116" border="0" align=right alt="" title="" /> <em>Auch ein Arbeitnehmer kann grundsätzlich Bewirtungsaufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit geltend machen. Voraussetzung ist, dass diese Aufwendungen aus rein beruflichem Anlass erbracht werden.</em> <p>Der Bundesfinanzhof<a href="rss20/cat/30.html#_ftn1" name="_ftnref1">[1]</a> hatte über den Fall eines Behördenleiters zu befinden, der anlässlich des fünfjährigen Bestehens seiner Behörde seine Mitarbeiter bewirtet hatte. Für die Ausrichtung der Feier waren keine Haushaltsmittel vorhanden, so dass sich der Behördenleiter zur Übernahme dieser Kosten entschlossen hatte. Das Gericht stellte fest, dass die Feier ausschließlich betrieblich veranlasst war und keinerlei private Beweggründe, wie z.&nbsp;B. ein Geburtstag, eine Rolle spielten.</p>
<p>Bereits in einem früheren Urteil hatte der Bundesfinanzhof<a href="rss20/cat/30.html#_ftn2" name="_ftnref2">[2]</a> Bewirtungskosten zum Abzug zugelassen. Allerdings bezog der Bewirtende in diesem Fall erfolgsabhängige Vergütungen. Dies war nach Ansicht des Gerichts im jetzt entschiedenen Fall unerheblich.</p>
<p><div><br /> </p>
<p><hr> <div id="ftn1"> <p class="PCMFunotentext"><a href="rss20/cat/30.html#_ftnref1" name="_ftn1"><span class="MsoFootnoteReference"><span><span class="MsoFootnoteReference"><span>[1]</span></span></span></span></a><span>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span>BFH, Urt.&nbsp;v.&nbsp;6.3.2008, VI&nbsp;R&nbsp;68/06, BFH/NV&nbsp;2008, S.&nbsp;1316, LEXinform&nbsp;0588003.</p> </div> <div id="ftn2"> <p class="PCMFunotentext"><a href="rss20/cat/30.html#_ftnref2" name="_ftn2"><span class="MsoFootnoteReference"><span><span class="MsoFootnoteReference"><span>[2]</span></span></span></span></a><span>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span>BFH, Urt.&nbsp;v.&nbsp;24.5.2007, VI&nbsp;R&nbsp;78/04, BStBl&nbsp;2007&nbsp;II, S.&nbsp;721, LEXinform&nbsp;0586194.</p> </div>  </div></p> ]]></content:encoded>
			<category>Einkommensteuer</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 05 Nov 2008 08:20:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Arbeitnehmer sollen stärker am wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen beteiligt werden</title>
			<link>http://www.luebeckonline.com/news/news/cat/30/id/677.html</link>
			<description></description>
			<content:encoded><![CDATA[ <em>Am 27.8.2008 hat das Bundeskabinett das Gesetz zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung beschlossen.  Es wird erwartet, dass der Gesetzentwurf das Parlament ohne wesentliche Änderungen passiert. Die Beteiligung der Mitarbeiter an ihren Unternehmen ist in Deutschland im europäischen Vergleich unterdurchschnittlich ausgeprägt. Dem will die Bundesregierung durch eine stärkere steuerliche Förderung ab 2009 entgegenwirken.</em> <p><b>Ausbau der Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen</b></p>
<p>Die Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen, die in betrieblichen oder außerbetrieblichen Beteiligungen angelegt werden, steigt von 18&nbsp;% auf 20&nbsp;%. Dieser Prozentsatz wird auf vermögenswirksame Leistungen angewendet, soweit sie 400&nbsp;€ im Kalenderjahr nicht übersteigen. Damit beträgt die Arbeitnehmer-Sparzulage höchstens 80&nbsp;€ (400&nbsp;€ x 20&nbsp;%).</p>
<p>Zusätzlich wird die Einkommensgrenze für die Gewährung der Arbeitnehmer-Sparzulage bei der Anlage in Beteiligungen für Ledige/zusammenveranlagte Ehegatten auf 20.000&nbsp;€/40.000&nbsp;€ (zuvor 17.900&nbsp;€/35.800&nbsp;€) erhöht.</p>
<p><b>Steuerfreiheit für die Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen bis 360&nbsp;€</b></p>
<p>Für Arbeitnehmer werden künftig Vorteile aus der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung einer direkten Beteiligung am Unternehmen des Arbeitgebers steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt. Dies gilt auch für die Beteiligung des Arbeitnehmers an einem anderen Konzernunternehmen, obwohl es sich rein rechtlich nicht um den Arbeitgeber handelt. Der steuerfreie Höchstbetrag beträgt 360&nbsp;€ im Kalenderjahr. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass</p>
<p>·&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; die Vermögensbeteiligung als freiwillige Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn überlassen und nicht auf bestehende oder künftige Ansprüche angerechnet wird (keine Entgeltumwandlung) und</p>
<p>·&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; die Beteiligung allen Arbeitnehmern, die in einem Dienstverhältnis zum Unternehmen stehen, offen steht (Gleichbehandlung).</p>
<p>Die neue Regelung kann bei einem Arbeitgeberwechsel oder bei parallelen Arbeitsverhältnissen auch mehrfach in Anspruch genommen werden. Bis einschließlich&nbsp;2015 erhalten bestehende Mitarbeiterbeteiligungsmodelle aus steuerlicher Sicht Bestandsschutz und werden wie bisher gefördert.</p>
<p><b>Einführung von Mitarbeiterbeteiligungsfonds</b></p>
<p>Als neue förderfähige Anlageform wird die Kategorie des Mitarbeiterbeteiligungsfonds eingeführt. Sowohl bei vermögenswirksamen Leistungen als auch bei der steuerfreien Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen können solche Fonds als indirekte Beteiligung genutzt werden. Dabei kann ein Arbeitnehmer auch beide Förderwege in Anspruch nehmen.</p>
<p>Die Mitarbeiterbeteiligungsfonds dienen der Risikominimierung, damit Arbeitnehmer bei Insolvenz des Arbeitgebers neben dem Arbeitsplatz nicht auch noch die Beteiligung verlieren. 75&nbsp;% des Fondsvermögens müssen in Unternehmen investiert werden, deren Mitarbeiter sich an dem Fonds beteiligt haben.</p>
<p>Anleger erhalten die Möglichkeit, ihre Anteile am Fonds zum Rücknahmepreis zurückzugeben. Eine Rücknahme der Anteile erfolgt höchstens einmal halbjährlich und mindestens einmal jährlich unter Einhaltung einer Rückgabefrist, die regulär bis zu 24&nbsp;Monate und in Ausnahmefällen bis zu vier&nbsp;Jahren betragen kann.</p> ]]></content:encoded>
			<category>Einkommensteuer</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 05 Nov 2008 08:18:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
	</channel>
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