Details
Ablauf nach Auftragserteilung
Sie übersenden uns die oben genannten Unterlagen im PDF-Format oder auch als Word-, Excel-Dokument. Wir erfassen die Daten Ihrer Gesellschaft beim elektronischen Bundesanzeiger und übersenden Ihnen eine Auftragsbestätigung des elektronischen Bundesanzeigers. Die Offenlegungsgebühr des Bundesanzeigers von zurzeit ca. 40 EUR rechnet dieser mit Ihnen direkt ab.
Hintergrundinfos
Für die Bearbeitung der Offenlegung benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen
Kleine Gesellschaften können von den Erleichterungen nach § 326 HGB Gebrauch machen und müssen nur Bilanz und Anhang offenlegen.
Mittelgroße Gesellschaften müssen die Offenlegung um eine GuV und einen Lagebericht erweitern.
Große Gesellschaften (vgl. § 267 HGB) müssen sämtliche der in § 325 Abs. 1 HGB genannten Unterlagen einreichen. Das sind:
- der Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) mit dem Bestätigungs-/Versagungsvermerk des Abschlussprüfers oder der (lAS-)Einzelabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards;
- der Lagebericht;
- der Bericht des Aufsichtsrats;
- die Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG.
Offenlegungspflichtig sind im Wesentlichen folgende Gesellschaftsformen
- Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA);
- Personenhandelsgesellschaften ohne eine natürliche Person als persönlich haftender Gesellschafter (z.B. GmbH & Co. KG);
- Banken;
- Versicherungsunternehmen;
- eingetragene Genossenschaften;
- Zweigniederlassungen bestimmter ausländischer Kapitalgesellschaften;
- nach §1 Publizitätsgesetz zur Offenlegung verpflichtete Unternehmen.
Auch sogenannte „Vorratsgesellschaften", die keine Geschäftstätigkeit entfalten, sowie Gesellschaften in Insolvenz oder Liquidation sind offenlegungspflichtig.
Fragen zu Offenlegung Jahresabschluss
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