Erstellung von Abschlüssen und Einnahme-Überschuss-Rechnungen
Erstellung von Abschlüssen und Einnahme-Überschuss-Rechnungen
Wir erstellen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen und Anhänge sowie Einnahmen-Überschuss-Rechnungen nach § 4 Abs. 3 EStG mit allen dazugehörigen Steuererklärungen. Für unsere Mandanten mit Auslandsbezug erstellen wir zusätzlich Jahresabschlüsse auch in englischer oder spanischer Sprache.
Gewinn- und Überschussermittlungen:
- Jahresabschlüsse (Bilanz, GuV, Anhang) für alle Gesellschaftsformen
- Einnahmen-Überschuss-Rechnungen nach § 4 Abs. 3 EStG
- Erstellungsberichte
- Unterstützung bei der Erstellung des Lageberichtes
- Erstellung von Jahresabschlüssen für Zwecke der digitalen Offenlegung
Sofern die Buchhaltung in Ihrem Betrieb selbst erstellt wird, erfolgt die Erstellung des Jahresabschlusses, bzw. der Einnahmen-Überschuss-Rechnung aufgrund der von Ihnen gefertigten Buchhaltung, den uns vorgelegten Unterlagen und den uns erteilten Auskünften.
Betriebliche Steuererklärungen:
- Körperschaftsteuer
- Umsatzsteuer
- Gewerbesteuer
- Gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung
- Erklärung zur Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrages
- Umsatzsteuervergütungen
Private Steuererklärungen:
- Einkommensteuer
- Einkommensteuer für beschränkt Steuerpflichtige
- Lohnsteuerermäßigung
- Gesonderte und einheitliche Feststellungen
- Erbschaftsteuer
- Schenkungsteuer
- Erklärung zur Feststellung von Einheitswerten
