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Erstellung von Abschlüssen und Einnahme-Überschuss-Rechnungen

Wir erstellen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen und Anhänge sowie Einnahmen-Überschuss-Rechnungen nach § 4 Abs. 3 EStG mit allen dazugehörigen Steuererklärungen. Für unsere Mandanten mit Auslandsbezug erstellen wir zusätzlich Jahresabschlüsse auch in englischer oder spanischer Sprache.              

Gewinn- und Überschussermittlungen:

  • Jahresabschlüsse (Bilanz, GuV, Anhang) für alle Gesellschaftsformen
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnungen nach § 4 Abs. 3 EStG
  • Erstellungsberichte
  • Unterstützung bei der Erstellung des Lageberichtes
  • Erstellung von Jahresabschlüssen für Zwecke der digitalen Offenlegung

Sofern die Buchhaltung in Ihrem Betrieb selbst erstellt wird, erfolgt die Erstellung des Jahresabschlusses, bzw. der Einnahmen-Überschuss-Rechnung aufgrund der von Ihnen gefertigten Buchhaltung, den uns vorgelegten Unterlagen und den uns erteilten Auskünften.

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Betriebliche Steuererklärungen:

  • Körperschaftsteuer
  • Umsatzsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung
  • Erklärung zur Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrages
  • Umsatzsteuervergütungen

Private Steuererklärungen:

  • Einkommensteuer
  • Einkommensteuer für beschränkt Steuerpflichtige
  • Lohnsteuerermäßigung
  • Gesonderte und einheitliche Feststellungen
  • Erbschaftsteuer
  • Schenkungsteuer
  • Erklärung zur Feststellung von Einheitswerten