Beratung zur Existenzgründung

Wir lassen Träume wachsen
Sie können sich von uns für Ihr Existenzgründungsvorhaben beraten lassen.
Fragen Sie uns! Wir haben für Sie günstige Festpreise.
Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin mit uns. In diesem Erstgespräch besprechen wir Ihr Vorhaben und stimmen ab, welche Leistungen Sie benötigen. Gleichzeitig können wir Sie über steuerliche und rechtliche Aspekte beraten, die Sie bei Ihrer Existenzgründung von Anfang an berücksichtigen sollten.
Schauen Sie sich auch unsere Musterverträge an.
Lassen Sie sich beraten zu folgenden Themen
- Stellungnahme als fachkundige Stelle
- Beantragung von Fördergeldern und Überbrückungsgeld
- Eignung des Gründungsobjektes zur Begründung einer wirtschaftlichen Vollexistenz
- Eignung des Gründers zur Führung eines Unternehmens
- Überprüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen des Gründers insbesondere der bestehenden Haftungsverhältnisse
- Eignung der grundsätzlichen Unternehmenskonzeption zur Erreichung der Unternehmensziele unter besonderer Berücksichtigung von Rechtsform, Organisation, Standort und Führungspersonal
- Erstellung von Planungsrechnungen mit Planbilanzen, Planerfolgsrechnungen und Planliquiditätsrechnungen.
- Beratung zur Rechtsformwahl
- Beratung zu steuer- und abgaberechtlichen Pflichten
Ausarbeitung von Teilplänen
Im Einzelnen sind dies folgende Teilpläne:
- Absatzplan
- Planung der übrigen betrieblichen Aufwendungen und Erträge
- Personaleinsatz- und Personalkostenplan
- Investitionsplan
- Finanzierungsplan
- Planung betrieblicher und privater Steuern
- Planung der laufenden Privatentnahmen und des Einflusses privater Vorhaben auf die private und betriebliche Liquidität
- Planung der privaten und betrieblichen Risikoabsicherung bezüglich Art, Umfang und Kosten
- Darstellung der Planungsrechnungen in der Form der Hausbank
- Ausarbeitung eines Konzeptes zum Erhalt öffentlicher Finanzierungshilfen einschließlich der Beantragung derartiger Mittel.
- Ausarbeitung eines Maßnahmenkataloges zur Umsetzung des Unternehmenskonzeptes
Fragen Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Tel. 069-2426620
Fax 069-231643
Aktuelles

Neuer Zuschuss für Existenzgründer
Empfänger von Arbeitslosengeld, die sich selbständig machen wollen, erhalten seit 1. August 2006 den neuen Gründungszuschuss. Er ersetzt nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit den Existenzgründungszuschuss für "Ich-AGs" und das Überbrückungsgeld.
Empfänger von Arbeitslosengeld II können die Förderung nicht in Anspruch nehmen. Unterstützt werden zudem nur Gründungen, die als Haupterwerbsquelle gedacht sind und bei denen die Arbeitszeit pro Woche mindestens 15 Stunden beträgt.
Beim Start des Unternehmens muss der Existenzgründer noch mindestens 90 Tage lang Anspruch auf Arbeitslosengeld...

Neuer Zuschuss für Existenzgründer
Was sich für Empfänger von Arbeitslosengeld ab sofort ändert

Neuer Zuschuss für Existenzgründer
Empfänger von Arbeitslosengeld, die sich selbständig machen wollen, erhalten seit 1. August 2006 den neuen Gründungszuschuss. Er ersetzt nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit den Existenzgründungszuschuss für "Ich-AGs" und das Überbrückungsgeld.
Empfänger von Arbeitslosengeld II können die Förderung nicht in Anspruch nehmen. Unterstützt werden zudem nur Gründungen, die als Haupterwerbsquelle gedacht sind und bei denen die Arbeitszeit pro Woche mindestens 15 Stunden beträgt.
Beim Start des Unternehmens muss der Existenzgründer noch mindestens 90 Tage lang Anspruch auf Arbeitslosengeld...


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