IAS/IFRS - Abweichungen zum HGB
IAS/IFRS - Abweichungen zum HGB
ALLGEMEINES | HGB | IAS/IFRS |
abstrakt, d. h. Einzelfallbezug nur über Rechtsprechung und Kommentare | konkret, d. h. Behandlung relevanter Einzelfälle (Einzelregelungen gehen Framework vor) | |
Zielsetzung der Rechnungslegung | vorsichtige Ermittlung des ausschüttungsfähigen Gewinns | Vermittlung entscheidungsnützlicher Informationen (Framework) |
Dominierendes Prinzip | Vorsichtsprinzip | Grundsatz der periodengerechten Gewinnermittlung (Framework) |
Rechtsform und Größenklassen der Unternehmen | Rechnungslegung, Publizität und Prüfung sind rechtsform- und größenabhängig | keine Differenzierung nach Rechtsform und Größenklasse; aber Publizität und Prüfung ohnehin national geregelt |
Abschlussbestandteile | · Bilanz · GuV · bei KapGes auch Anhang und Lagebericht · bei Konzern auch Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel · bei Börsennotierung Segmentbericht | · Bilanz · GuV · notes · Eigenkapitalveränderungsrechnung · Kapitalflussrechnung · bei börsennotierten Gesellschaften auch Segmentbericht und Ergebnis je Aktie |
Gliederung Bilanz | für Personenunternehmen keine, für KapGes streng detaillierte Einzelvorschriften | Bilanz kann mit wenigen Posten auskommen: Untergliederungen und Fristigkeitsangaben wahlweise in Bilanz oder notes (IAS 1) |
Gliederung GuV | Gesamtkostenverfahren (GKV) oder Umsatzkostenverfahren (UKV) | In GuV nur wenige Mindestangaben. Weitere Aufgliederung nach nature-of-expense (GKV) oder cost-of-sales (UKV) wahlweise in GuV selbst oder in den notes (IAS 1) |
Ergebnis aus einzustellendem Geschäftsbereich | keine Sondervorschriften | gesonderter Ausweis (discontinuing operations) (IAS 35) |
Vorjahresangaben | Bilanz und GuV | in allen Abschlussbestandteilen, einschließlich notes |
BILANZ | ||
Sonderaufwendungen | ||
Eigenkapital-Beschaffungskosten | Aktivierungsverbot, sofort aufwandswirksam | Aktivierungsverbot, aber nicht Aufwand, sondern Rücklagenverrechnung (IAS 32.35) |
Ingangsetzungs- u. Erweiterungsaufwand | Aktivierungswahlrecht | Aktivierungsverbot (IAS 38.57a) |
Immaterielles AV | ||
Entwicklungskosten | Aktivierungsverbot | Aktivierungsgebot; aber faktisches Wahlrecht, da Forschungskosten nicht zu aktivieren und Abgrenzung Ermessensfrage (IAS 38.42 ff.) |
Derivativer Goodwill Einzelbilanz | Aktivierungswahlrecht | Aktivierungsgebot (IAS 22.41 ff.) |
Derivativer Goodwill Konzern | wahlweise Aktivierung oder Rücklagenverrechnung | Aktivierungsgebot (IAS 22.41 ff.) |
Negativer Firmenwert | nur für Konzernbilanz geregelt | für Konzern und Einzelbilanz geregelt (IAS 22.59 ff.) |
Sachanlagen | ||
Abschreibung | Übernahme steuerlicher Abschreibungen (umgekehrte Maßgeblichkeit) (nach TransPuG nicht mehr im Konzenabschluss) | keine Übernahme steuerlicher Abschreibungen |
Außerplanmäßige Abschreibung (Theorie) | wiederbeschaffungswertorientiert | absatzmarktorientiert (insbesondere value in use) (IAS 36) |
Wertaufholung | für KapGes Gebot | Gebot |
Neubewertung (durch Gutachten usw.) | verboten | zulässig; Form: Erfolgsneutral gegen Rücklagen (IAS 16) |
Tausch | wahlweise Gewinnrealisierung oder Buchwertfortführung | keine Gewinnrealisierung, wenn ohne wirtschaftlichen Gehalt (IAS 16) |
Investitionszulagen und -zuschüsse | wahlweise · sofortige erfolgswirksame Vereinnahmung · AK-Kürzung oder · SoPo | Wahlweise · AK-Kürzung oder · SoPo hingegen nicht sofortige erfolgswirksame Vereinnahmung (IAS 20) |
Kriterien für finance leasing, d. h. Zurechnung zum Leasingnehmer | · Spezialleasing · Laufzeit über 90 % der Nutzungsdauer · günstige Kaufoption · günstige Mietverlängerungsoption · Sonderregeln Immobilien | · Spezialleasing · Laufzeit überwiegender Teil der Nutzungsdauer · günstige Kaufoption · Barwert Mindestleasingzahlungen gleich oder größer Zeitwert Leasinggut · Sonderregeln Immobilien (IAS 17) |
sale-and-operate-lease-back | sofortige Realisierung Buchgewinn | ggf. Abgrenzung des Buchgewinns, wenn Veräußerungspreis über fair value (IAS 17) |
Nicht eigenbetrieblich genutzte Grundstücke und Gebäude | keine speziellen Regelungen | als investment properties gesondert geregelt. Wahlweise nach Anschaffungskostenprinzip oder Stichtagszeitwert; im ersten Fall Anhangsangabe zu Zeitwert (IAS 40) |
Vorräte | ||
Gewinnrealisierung bei (langfristiger) Auftragsfertigung | Realisierung bei Abschluss des Auftrages bzw. Abnahme (unter speziellen Voraussetzungen ggf. früher) | Realisierung nach Fertigstellungsgrad (percentage-of- completion); dabei Ermittlung Fertigstellungsgrad wahlweise nach Verhältnis Kosten/Gesamtkosten oder Leistung/Gesamtleistung (IAS 11) |
Herstellungskosten | Einzel- oder Vollkosten | Vollkosten (IAS 2) |
Niederstwertprinzip | teils absatzmarktorientiert, teils beschaffungsmarktorientiert | absatzmarktorientiert |
Festwert | zulässig | ggf. zulässig (materiality) |
GWG-Abschreibung | zulässig | ggf. zulässig (materiality) |
Fifo, Lifo | beide zulässig | nur Fifo zulässig |
Finanzvermögen | ||
Bewertung Anteile an nahe stehenden Unternehmen | Anschaffungskostenprinzip (unter Berücksichtigung des Niederstwertes) | wahlweise Anschaffungskostenprinzip oder fair-value |
Wertpapiere, soweit jederzeit veräußerbar (available-for-sale) oder zu Handelszwecken gehalten (trading) | Anschaffungskostenprinzip (unter Berücksichtigung des Niederstwertes) | Stichtagszeitwert, auch wenn über Anschaffungskosten Bewertungsergebnis erfolgsneutral gegen EK zu buchen, wenn jederzeit veräußerbar, hingegen erfolgswirksam über GuV, wenn zu Handelszwecken (IAS 39) |
Finanzderivate | Wertänderung nur bei Drohverlust zu berücksichtigen | auch im Gewinnfall erfolgswirksam zu Stichtagszeitwert erfassen |
Hedge-accounting (Sicherungszusammenhänge) | keine speziellen Regelungen; nach vordringender Auffassung aber gegenläufige Erfolge aus Sicherungs- und Grundgeschäft „saldierungsfähig� | spezielle Regelungen in IAS 39; · cash flow hedge zukünftiger Zahlungsströme: Derivateerfolg neutral gegen EK; · fair value hedge: Marktwertänderungen Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft sofort erfolgswirksam |
Disagio aus Verbindlichkeiten | getrennt von Verbindlichkeit zu erfassen, dabei Aktivierungswahlrecht | im Rahmen des Anschaffungskostenprinzips mit Verbindlichkeit zu erfassen (Kürzung); Aufwand über Laufzeit durch Aufzinsung Verbindlichkeit nach Effektivzinsmethode |
Eigenkapital | ||
Abgrenzung von Fremdkapital | · Verlustteilhabe und · Nachrangigkeit in Insolvenz und · Langfristigkeit (z.B. häufig bei Genussrechten) | Nichtrückzahlbarkeit, deshalb z. B. auch nachrangige, langfristige Genussrechte mit Verlustteilnahme kein Eigenkapital (IAS 32) |
Kosten EK-Beschaffung | (außerordentlicher) Aufwand | Kürzung Kapitalrücklage auf Nach-Steuer-Basis (IAS 32) |
Geldwerte Vorteile aus stock options | kein Personalaufwand bei Gesellschaft | zukünftig als Personalaufwand der Gesellschaft anzusetzen (ED 2) |
Spezielle Bewertungsrücklagen | nicht vorgesehen | u. a. für Neubewertung und für Erfolg aus available-for-sale-Wertpapieren |
Eigene Anteile | aktivieren | vom Eigenkapital absetzen |
EK-Veränderungsrechnung | nur börsennotierte | zwingender Abschlussbestandteil |
Rückstellungen | ||
Aufwandsrückstellungen | Passivierung, z. T. als Wahlrecht | Passivierungsverbot (IAS 37) |
Wahrscheinlichkeitsschwelle Verbindlichkeitsrückstellung | unbestimmt (Steuerrecht lt. BFH: „Mehr Gründe für als gegen Inanspruchnahme�) | es müssen mehr Gründe für als gegen Inanspruchnahme durch Dritten sprechen (IAS 37.16) |
Bewertung Verbindlichkeitsrückstellung | vernünftige kaufmännische Beurteilung | i. d. R. auch dann wahrscheinlichster Wert, wenn anderer Werte höher (IAS 37.40) |
Quasi sichere Rückgriffsansprüche | rückstellungskürzend berücksichtigen | separat aktivisch erfassen (IAS 37.53) |
Veränderung Rückstellung | keine speziellen Vorschriften | Auflösung nicht benötigter Rückstellung und tatsächliche Inanspruchnahme separat in notes darzustellen (IAS 38.84) |
Abzinsung Verbindlichkeitsrückstellung | nur soweit verdeckter Zinsanteil in Verbindlichkeit | immer, wenn Abzinsung Wert wesentlich beeinflusst (IAS 37.45) |
Bewertung Drohverlustrückstellung | strittig, ob Teil- oder Vollkosten | vollkostenorientiert |
Restrukturierungsrückstellung (Verkauf oder Aufgabe von Bereichen usw.) | keine speziellen Vorschriften | Konkretisierung der allgemeinen Vorschriften durch IAS 37.72 Passivierungsvoraussetzung: · Verkauf: bindender Vertrag · Aufgabe: detaillierter und bekannt gegebener Plan |
Rückstellung Rückbau, Rekultivierung usw. | ratierliche Bildung | volle Einbuchung gegen Erhöhung AK des entsprechenden Anlagegegenstandes (IAS 16.15e) |
Pensionsrückstellungen Altzusagen (vor 1997) | Passivierungswahlrecht | Passivierungsgebot |
Bewertung Pensionsrückstellungen | i. d. R. auf Basis aktuellen Gehalts; i. d. R. 6 % Abzinsung | auf Basis zukünftigen Gehalts (Karrieretrends); fristenadäquater Zins (IAS 19) |
Verbindlichkeiten | ||
Zugangswert langfristige Verbindlichkeiten | Rückzahlungsbetrag, z. B. keine Kürzung um Disagio | vereinnahmter Betrag, d. h. z. B. Kürzung um Disagio |
Folgebewertung langfristige Verbindlichkeiten | Anschaffungskostenprinzip (unter Berücksichtigung von Höchstwert) | amortisierte AK, d. h. bei Differenz von Einnahme und Rückzahlung Aufzinsung nach Effektivzinsmethode |
Fremdwährungsverbindlichkeiten | Höchstwertprinzip, d.h. Anschaffungskosten oder höherer Stichtagswert | Stichtagskurs, d. h. Stichtagswert auch dann, wenn Kurs der Fremdwährung gesunken |
Latente Steuern | ||
Latente Steuern auslösende Differenzen | timing differences, d.h. Periodisierungsabweichungen zwischen handelsrechtlichem und steuerlichem Ergebnis (entstandene Erfolgsunterschiede, die sich in Zukunft umkehren) | temporary differences, d.h. sich im Zeitablauf auflösende Wertdifferenzen zwischen IAS- und Steuerbilanz, auch soweit diese nicht erfolgswirksam entstanden sind (IAS 12) |
Aktive latente Steuern im Einzelabschluss | Aktivierungswahlrecht | Aktivierungsgebot (IAS 12) |
Aktive latente Steuern auf Konsolidierungsmaßnahmen | Aktivierungsgebot | Aktivierungsgebot (IAS 12) |
Latente Steuern auf Verlustvorträge | nicht aktivierungsfähig | aktivierungspflichtig, soweit Verwertung durch zukünftiges positives Einkommen wahrscheinlich (IAS 12.36) |
Bildung latenter Steuern | über GuV | im Allgemeinen über GuV, jedoch unmittelbar gegen EK, soweit auch zugrunde liegende Wertänderung gegen EK (z. B. Neubewertung) (IAS 12.61) |
Saldierung aktive und passive latente Steuern | für Einzelabschluss: umstritten aus Konsolidierungsmaßnahmen: zwingend | bei Aufrechnungslage ggf. zwingend (IAS 12.74) |
Konzernabschluss | ||
Aufstellungspflicht | größen- und rechtsformabhängig | unabhängig von Größe und Rechtsform |
Konsolidierungskreis | Einbeziehungswahlrechte und -verbote | keine speziellen Einbeziehungswahlrechte, jedoch materiality-Grundsatz. Einbeziehungsverbot bei Veräußerungszweck |
Erstkonsolidierungszeitpunkt Tochterunternehmen | wahlweise Erwerbszeitpunkt oder erstmalige Einbeziehung in Konzernabschluss | Erwerbszeitpunkt (IAS 22.19) |
Stichtag der Konzernbilanz | seit TransPuG wie IAS | Bilanzstichtag des Mutterunternehmens (IAS 27.20) |
Währungsumrechnung unselbstständige ausländische Töchter | Zeitbezugsmethode, dabei ggf. Aufwand, aber kein Ertrag | Zeitbezugsmethode, dabei ggf. Aufwand oder Ertrag (IAS 21) |
Ausweis Minderheitsanteile | gesonderter Posten innerhalb des EK | gesonderter Posten innerhalb des EK |
Vereinfachungen (Konsolidierungskreis, Zwischenergebnissliminierung usw.) | eingeschränkt zulässig | eingeschränkt zulässig |