Rechnungsmuster
Hier können Sie sich das Rechnungsmuster downloaden:
Hinweis:
Unvollständige Rechnungen sollten mit dem Hinweis auf deren Unvollständigkeit zur Korrektur zurückgegeben werden! Anderenfalls darf die Vorsteuer nicht abgezogen werden – vgl. § 15 UStG.
Bei Kleinbetragsrechnungen bis zu 150 € (bis 31.12.2006: >100 €) bestehen folgende Pflichtangaben, um in den Genuss des Vorsteuerabzugs zu kommen:
- Vollständiger Name und Anschrift des Lieferers/leistenden Unternehmers
- Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. Art/Umfang der sonstigen Leistung
- Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe und anzuwendender Steuersatz;
- Ausstellungsdatum
- Hinweis auf Steuerbefreiung
Besondere Vorschriften bestehen u.a. bei Fahrausweisen, Fahrzeuglieferungen, Beförderungs-/Versendungslieferungen, Reiseleistungen, Differenzbesteuerung sowie Dreiecksgeschäften