Rechnungsmuster

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Rechnungsmuster

Hinweis:

Unvollständige Rechnungen sollten mit dem Hinweis auf deren Unvollständigkeit zur Korrektur zurückgegeben werden! Anderenfalls darf die Vorsteuer nicht abgezogen werden – vgl. § 15 UStG.

Bei Kleinbetragsrechnungen bis zu 150 € (bis 31.12.2006: >100 €) bestehen folgende Pflichtangaben, um in den Genuss des Vorsteuerabzugs zu kommen:

  • Vollständiger Name und Anschrift des Lieferers/leistenden Unternehmers
  • Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. Art/Umfang der sonstigen Leistung
  • Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe und anzuwendender Steuersatz;
  • Ausstellungsdatum
  • Hinweis auf Steuerbefreiung

Besondere Vorschriften bestehen u.a. bei Fahrausweisen, Fahrzeuglieferungen, Beförderungs-/Versendungslieferungen, Reiseleistungen, Differenzbesteuerung sowie Dreiecksgeschäften