Rechnungsmuster
Hinweis: Unvollständige Rechnungen sollten mit dem Hinweis
auf deren Unvollständigkeit zur Korrektur zurückgegeben
werden! Anderenfalls darf die Vorsteuer nicht abgezogen
werden – vgl. § 15 UStG.
Bei Kleinbetragsrechnungen bis zu 150 € (bis 31.12.2006:
100 €) bestehen folgende Pflichtangaben, um in den Genuss
des Vorsteuerabzugs zu kommen:
Vollständiger Name und Anschrift des Lieferers/leistenden
Unternehmers
Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw.
Art/Umfang der sonstigen Leistung
Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe und anzuwendender
Steuersatz
Ausstellungsdatum
Hinweis auf Steuerbefreiung
Besondere Vorschriften bestehen u.a. bei Fahrausweisen,
Fahrzeuglieferungen, Beförderungs-/Versendungslieferungen,
Reiseleistungen, Differenzbesteuerung
sowie Dreiecksgeschäften



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