Steuererklärung für Rentner

Mit dem Eintritt in das Rentenalter ist die Steuerpflicht unter Umständen noch nicht beendet. Seit Januar 2005 ist die Altersrente grundsätzlich zur Hälfte steuerpflichtig. Der Besteuerungsanteil erhöht sich Jahr für Jahr um 2% für alle die Personen, die nach dem Jahr 2005 in den Ruhestand gegangen sind. Das heißt, wenn Sie im Jahr 2009 in Rente gehen, sind 58% der Rente als Einkünfte zu berücksichtigen. Dies gilt für die gesamte Dauer des Rentenbezuges. Spätere Rentenerhöhungen sind voll steuerpflichtig.

Die häufigsten Fragen haben wir nachfolgend zusammengefasst:

Betrifft mich das auch?

Jeder Ledige, der mehr als 1.400 EUR pro Monat Rente bekommt kann zur Abgabe verpflichtet sein. Bei Verheirateten verdoppelt sich dieser Betrag.

Was muss ich jetzt tun?

Prüfen Sie umgehend ob Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Und zwar rückwirken für die Veranlagungszeiträume ab 2005.

Was passiert, wenn ich trotzdem keine Erklärung abgebe?

Die Nichtabgabe von Steuererklärungen kann Steuerhinterziehung bedeuten! Mögliche Nachzahlungen werden mit 6% p.a. verzinst.

Wie weit zurück muss ich eine Steuererklärung abgeben?

Wenn man bereits nach altem Recht Steuern hätte zahlen müssen, dann kann das Finanzamt rückwirkend für bis zu 10 Jahre die Abgabe einer Einkommensteuererklärung verlangen.

Bis wann habe ich damit Zeit?

Bis zum 31. Mai haben Sie noch Zeit Ihre Steuererklärung 2008 abzugeben. Wenn Sie einen Steuerberater damit beauftragen, erhalten Sie eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember. Die Erklärungen für die Vorjahre sollten umgehend eingereicht werden.

Wer muss seine Rente versteuern?

Es trifft alle Bürgerinnen und Bürger, die aus den gesetzlichen Rentenversicherungen, den landwirtschaftlichen Alterskassen und den berufsständischen Versorgungseinrichtungen ihre Rente erhalten.

Wann ist die Rente steuerfrei?

Die Rente bleibt grundsätzlich steuerfrei, wenn z.B. im Jahr 2008, die Bruttorente 1.400 € im Monat nicht übersteigt (bei Verheiratetn 2800 €). Jedoch erzielen Rentner oft weitere Einkünfte (Mieteinkünfte, Kapitaleinkünfte usw.). Diese sind in die Berechnung mit einzubeziehen, sodass bereits bei einer geringeren Rente die Steuerpflicht erreicht werden kann.

Wie kann die Steuerlast gemindert werden?

Die Finanzverwaltung gewährt Rentnern spezielle Freibeträge. Auch können Versicherungsbeiträge und angefallene Krankheitskosten die Steuerlast mindern.

Wieviel ist zu versteuern?

Gesetzliche Renten bei Rentenbeginn

bis 2005

50 % steuerfrei

2006

48 % steuerfrei

2007

46% steuerfrei

2008

44% steuerfrei

2009

42% steuerfrei

Private Rentenversicherung bei Rentenbeginn mit

60+61 Jahren

22% steuerpflichtiger Anteil

62 Jahren

21% steuerpflichtiger Anteil

63 Jahren

20% steuerpflichtiger Anteil

64 Jahren

19% steuerpflichtiger Anteil

65 Jahren

18% steuerpflichtiger Anteil

Betriebsrenten bei Beginn der Auszahlung

bis 2005

40,0% steuerfrei, max. 3000

2006

38,4% steuerfrei, max. 2880

2007

36,8% steuerfrei, max. 2760

2008

35,2% steuerfrei, max. 2640

2009

33,6% steuerfrei, max. 2520

Beratung gewünscht?

Unsere Steuerberater sind mit den neuen Regelungen bestens vertraut und beantworten gern Ihre Fragen, etwa ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen oder übernehmen für Sie die Fertigung der Steuererklärung. Fragen Sie uns einfach. Ihr Ansprechpartner ist Herr Steuerberater Simon Bruno, Tel. 069-2426620, zum Kontaktformular