Vorsteuerabzug bei Reisekosten

Vorsteuerabzug bei Reisekosten

Reisekosten

Unternehmer zumVorsteuerabzug berechtigt?

Voraussetzungen

Rechtlicher Hintergrund

Übernachtungskosten Einzelunternehmer, Gesellschafter von Personengesellschaft

Ja, zu 100%

1. Geschäftsreise

2. Hotelrechnung, mit gesondertem USt-Ausweis, auf den Namen des Unternehmers ausgestellt oder Kleinbetragsrechnung i.S.d. §33 UStDV bis 100 EUR

BMF-Schr. v.28.3.01 (Nr.1 dieses Schreibens) entgegen §15 Abs. 1a Nr.2 UStG, der keinen Vorsteuerabzug zulässt

Übernachtungskosten Arbeitnehmer, Gesellschafter-Geschäftsführer Kapitalgesellschaft

Ja, zu 100%

1. unternehmerisch bedingte Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmers (Dienstreise, Einsatzwechseltätigkeit, Fahrtätigkeit, doppelte Haushaltsführung)

2. Einzelnachweis mit Hotelrechnung, mit gesondertem USt-Ausweis, auf den Namen des Unternehmers! ausgestellt oder Kleinbetragsrechnung bis 100 EUR, bei der kein Leistungsempfänger angegeben ist

BMF-Schr. v. 28.3.01 (Nr.1 dieses Schreibens) entgegen §15 Abs. 1a Nr.2 UStG, der keinen Vorsteuerabzug zulässt

Übernachtungskosten Arbeitnehmer, Gesellschafter-Geschäftsführer Kapitalgesellschaft

Nein

kein Einzelnachweis mit Hotelrechnung, sondern Übernachtungsgelder/ Pauschale

seit 1.4.99 §§ 36 bis 38 UStDV gestrichen

Übernachtungen Dritter (z.B. Kunden, Steuerberater, Stellenbewerber, Geschäftspartner)

Ja, zu 100%

falls Hotelrechnung auf Unternehmer lautet und er die Unterkunft gebucht und bezahlt hat

vom Vorsteuerabzug des § 15 Abs.1 Nr.2 UStG ausgeschlossen sind nur Übernachtungen des Unternehmers und seines Personales

Verpflegungskosten Einzelunternehmer, Gesellschafter von Personengesellschaft

Ja, zu 100%

Aufwendungen sind durch Rechnungen mit gesondertem USt-Ausweis auf den Namen des Unternehmers bzw. durch Kleinbetragsrechnungen bis 100 EUR belegt

BMF-Schr. v.28.3.01 (Nr.2a dieses Schreibens)

zu unterscheiden von Bewirtungskosten Unternehmer: Unternehmer lädt auf Geschäftsreise Geschäftsfreunde ein

Ja, zu 80%

Restaurantrechnung über Bewirtung von Geschäftsfreunden liegt vor

§15 Abs. 1a Nr.1 UStG i.V. mit § 4 Abs. 5 S.1Nr.2 EStG: USt ist, soweit ertragsteuerlich den nicht abziehbaren Betriebsausgaben zuzurechnen (i.d.R. 20%) vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen

Verpflegungskosten Arbeitnehmer

Ja, zu 100%

Weitergabe der Speisen und Getränke ist auch nicht als unentgeltliche Wertabgabe zu besteuern

Verpflegungsleistung wird vom Arbeitgeber empfangen und in voller Höhe getragen; Aufwendungen sind durch Rechnungen mit gesondertem USt-Ausweis auf den Namen des Unternehmers bzw. durch Kleinbetragsrechnungen bis 100 EUR belegt

BMF-Schr. v.28.3.01 (Nr.2b dieses Schreibens)

Verpflegungskosten Arbeitnehmer

Nein

Speisen und Getränke werden zunächst vom Arbeitnehmer bezahlt und dann vom Arbeitgeber erstattet

kein Umsatz für den Unternehmer, weil Arbeitnehmer Leistungsemfänger ist