Unsere Honorarstruktur

Wir rechnen in der Regel nach dem Zeitaufwand ab. Der Stundensatz für unsere Tätigkeiten liegt zwischen 190 und 300 EUR pro Stunde zuzüglich anfallender Kosten und eventuell anfallender Umsatzsteuer. In gerichtlichen Verfahren sind wir gesetzlich gehalten, mindestens die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorgesehenen Gebühren abzurechnen.

Kostentransparenz ist uns ebenso wichtig wie Ihnen. Vor Aufnahme unserer Tätigkeit erstellen wir Ihnen daher gerne einen verbindlichen Kostenvoranschlag. Pauschalvergütungen und langfristige Beratungsverträge ermöglichen wir ebenfalls gerne. Sprechen Sie mit uns über die günstigste Lösung für Ihren Bedarf.

Für eine Vielzahl von Leistungen bieten wir Pauschalhonorare an, so zum Beispiel für Markenanmeldungen, Markenverlängerungen, Markenrecherchen, Gesellschaftsgründungen. Sie können uns dazu online beauftragen. Die Auftragsformulare zeigen die Kosten.

 

Sie haben eine Frage oder benötigen unseren Rat?

Zögern Sie nicht. Ihre Anfrage ist in jedem Fall unverbindlich. Mit unseren Angebot erhalten Sie eine konkrete Entscheidungsvorlage. Sollten Sie das Angebot nicht wahrnehmen wollen, entstehen keinerlei Kosten für Sie.

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Da sind Sie bei uns genau richtig. Für einige Rechtsbereiche bieten wir Ihnen eine Erstberatung zu einem besonders kompakten Paketpreis. Die Kommunikation läuft schnell und bequem per Telefon oder Mail.

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