AGB-Gesetz
Das Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) war ein deutsches Gesetz zur Inhaltskontrolle von vorformulierten Vertragsbedingungen. Dabei diente es auch dem Verbraucherschutz. Es ist am 31. Dezember 2001 außer Kraft getreten.
| Basisdaten | |
|---|---|
| Titel: | Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen |
| Kurztitel: | AGB-Gesetz |
| Abkürzung: | AGBG |
| Art: | Bundesgesetz |
| Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
| Rechtsmaterie: | Zivilrecht |
| FNA: | 402-28 |
| Datum des Gesetzes: | 9. Dezember 1976 (BGBl. I 1976, S. 3317) |
| Inkrafttreten am: | 1. April 1977 |
| Außerkrafttreten am: | 31. Dezember 2001 |
| Aufgehoben durch: | Schuldrechtsmodernisierungsgesetz vom 26. November 2001 (BGBl. I 2001, S. 3138) |
| 1) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung! | |
Regelungsmaterie des AGB-Gesetzes waren die so genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Gesetz sollte verhindern, dass Unternehmen und Kaufleute die Verbraucher mit formularhaften Klauselwerken – dem so genannten Kleingedruckten – an Bestimmungen binden, die einseitig zu Lasten der Kunden gehen.
Mit der Schuldrechtsmodernisierung 2002 wurde das AGB-Gesetz durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz aufgehoben und die materiell-rechtlichen Vorschriften zusammen mit anderen Verbraucherschutzregelungen in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) überführt. Diese Vorschriften finden sich nun in den §§ 305–310 BGB.
Für die formell-rechtlichen Vorschriften wurde das Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) geschaffen.
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