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Abänderungsvertrag

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Ein Abänderungsvertrag ist ein Vertrag, der die Änderung eines beliebigen Schuldverhältnisses festlegt. Bei dem Schuldverhältnis kann es sich beispielsweise um eine bestehende Bürgschaft handeln. Im Normalfall ändert ein Abänderungsvertrag jedoch ein Dauerschuldverhältnis, beispielsweise einen Arbeitsvertrag. Das Arbeitsverhältnis wird in einem solchen Fall nicht berührt, sondern ausschließlich die Arbeitsbedingungen. Damit ein Abänderungsvertrag wirksam wird, muss nach § 305 BGB zwischen den Vertragspartnern Einvernehmen herrschen.

Siehe auch: Vertragsänderung

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