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Abandon

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  1. Mit Abandon (frz.) bezeichnet man den Verzicht auf ein Recht, um einer damit verbundenen Pflicht zu entgehen, zum Beispiel die Hingabe eines GmbH-Geschäftsanteils gegen die Befreiung von der Nachschusspflicht (siehe Abandonrecht).
  2. Die Eigentumsabtretung eines verschollenen Schiffes gegen Zahlung der vollen Versicherungssumme gilt ebenfalls als Abandon.

[Bearbeiten] Siehe auch

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Wikisource: Abandon – Artikel der 4. Auflage von Meyers Konversations-Lexikon

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Wiktionary: Abandon – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen

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Wiktionary: abandon – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen


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