Abberufung
Abberufung bezeichnet die vorzeitige Rückberufung von Amt oder Auftrag, besonders den Rückruf von diplomatischer Mission. Der Terminus Abberufung findet vor allem auch im Arbeitsrecht Verwendung.
Eine Abberufung beendet die Stellung innerhalb eines rechtlichen Organs eines Vorstandsmitgliedes, wie beispielsweise eines Vereinsvorstands oder eines Geschäftsführers und hat rechtlich gegenüber dem Handelsregister zu erfolgen. Durch die sogenannte Abberufungsfreiheit sind oft keine Fristen zu beachten und es ist vielfach auch keine Begründung erforderlich.
[Bearbeiten] Diplomatie
Die Abberufung eines Gesandten vollzogen mit Überreichung des Abberufungsschreibens an das fremde Staatsoberhaupt bedeutet, falls nicht die Person des Gesandten betreffend (persona ingrata), den Abbruch der diplomatischen Beziehungen.
[Bearbeiten] Weblinks
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