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Abnahmeverpflichtung

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Als Abnahmeverpflichtung bezeichnet man die Verpflichtung des Darlehensnehmers, das in der Kreditzusage beschriebene Darlehen innerhalb der vereinbarten Frist (Abnahmefrist) abzunehmen, d. h. durch Auszahlung in Anspruch zu nehmen.

Siehe auch: Vorfälligkeitsentschädigung

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