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Abschlussprovision

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Abschlussprovision ist ein Rechtsbegriff aus dem Maklerrecht. Er bezeichnet die Bezahlung für den Geschäftsabschluss. Provisionen können grundsätzlich fällig werden bei Vermittlung eines Geschäftes (Vermittlungsprovision oder Anzeigeprovision) oder wenn das Geschäft tatsächlich abgeschlossen wird. Die Abschlussprovision steht dem Handelsvertreter oder Handelsmakler zu, wenn das Geschäft durch seinen ursächlichen (kausalen) Beitrag zustandekommt.

Die Abschlussprovision entspricht im deutschen Recht nicht dem Leitbild des Gesetzes. Hier reicht in der Regel der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages.

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