Aktuar (Versicherungswirtschaft)
Aktuare sind mathematisch ausgebildete Sachverständige die Fragestellungen aus den Bereichen Versicherung, Bausparwesen, Kapitalanlage und Altersversorgung mit mathematischen Methoden der Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik (Versicherungsmathematik, Bausparmathematik und Finanzmathematik) bearbeiten und dafür Lösungen unter Berücksichtigung des rechtlichen und wirtschaftlichen Umfeldes entwickeln. Ziel aktuarieller Tätigkeit ist die Einschätzung und Bewertung von Risiken wie den Versicherungsrisiken, Anlagerisiken und Liquiditätsrisiken.
Allgemein ausgedrückt beschäftigt sich ein Aktuar mit Wirtschaftsprozessen, in denen mathematische oder statistische Methoden verwendet werden.
Aktuare arbeiten vor allem bei Versicherern, aber auch bei Behörden, Beratungsgesellschaften, Gutachterbüros,Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder auch freiberuflich etwa als Gutachter oder Treuhänder. Die entsprechende Abteilung eines Unternehmens wird auch Aktuariat genannt.
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[Bearbeiten] Organisation der Aktuare
Aktuare sind national und international in Berufsvereinigungen organisiert, zum Beispiel in der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV), der Schweizerischen Aktuarvereinigung (SAV) oder der Aktuarvereinigung Österreichs (AVÖ). Die internationale Aktuarorganisation ist die International Actuarial Association (IAA).
[Bearbeiten] Qualifizierung zum Aktuar
Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft in einer nationalen Aktuarvereinigung ist im Regelfall eine qualifizierende Zusatzausbildung nach dem Studium (normalerweise ein Mathematikstudium) und im Anschluss das Absolvieren einer Reihe von schriftlichen Prüfungen. Die Ausbildung und Zulassung obliegt der jeweiligen Aktuarvereinigung. Die Mitglieder der Vereinigungen dürfen die Bezeichnung Aktuar (DAV), Aktuar (SAV) bzw. Aktuar (AVÖ) führen. Die IAA, als Vertretung fast aller Aktuarvereinigungen, koordiniert die Anforderungen an Ausbildung, Weiterbildung, Standesregeln und gegenseitige Anerkennung. Sie erlässt, wie auch die nationalen Aktuarvereinigen, Standards zur aktuariellen Tätigkeit.
Die Mitgliedschaft in der DAV, die zur Führung des Titels "Aktuar (DAV)" berechtigt, setzt nach der Ausbildungsordnung acht Prüfungen voraus, und zwar in:
- Personenversicherungsmathematik
- Versicherungswirtschaftslehre
- Schadenversicherungsmathematik sowie Statistische Methoden/Risikotheorie
- Finanzmathematik (dies umfasst Kenntnisse in den Bereichen "Grundprinzipien der Versicherungs- und Finanzmathematik" sowie "Finanzmathematik und Investmentmanagement")
- Rechnungslegung für Aktuare
- Modellierung und Informationsverarbeitung
- Wert- und risiko-orientierte Unternehmensteuerung
- Rechtsgrundlagen
Außerdem werden Grundkenntnisse in Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik sowie ein Kurs in "Berufskunde" verlangt und zusätzlich muss (nach dreijähriger Berufspraxis) eine Vertiefungsprüfung (Spezialwissen) abgelegt werden.
[Bearbeiten] Verantwortlicher Aktuar
- Hauptartikel: Verantwortlicher Aktuar
In Deutschland müssen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) Personenversicherungen sowie Schadens- und Unfallversicherungen, die Deckungsrückstellungen aus der Hapftpflicht- und Unfallversicherung haben, einen Verantwortlichen Aktuar bestellen. Er hat die Aufgaben, die korrekte Berechnung der Deckungsrückstellung und die Kalkulation ausreichender Versicherungsbeiträge sicherzustellen. In der Lebensversicherung macht er überdies dem Vorstand Vorschläge zur Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer.
[Bearbeiten] Geschichte des Begriffs
Ursprünglich wurde mit Aktuar (lat.: actuarius = Schnellschreiber) die Schreiber des römischen Senats bezeichnet. Da dieser zugleich auch oberstes römisches Gericht war, übertrug sich diese Bezeichnung, neben dem Gebrauch für Schreiber in der römischen Armee, auf Gerichtsschreiber im allgemeinen, in Deutschland noch bis ins 19.Jhdt., bei kirchlichen Gerichten bis heute. In England war diese Bezeichnung im 18. Jhdt. außer Gebrauch und wurde von dem ersten als Aktuar im heutigen Sinne arbeitenden Mathematiker (Edward Rowe Mores) für sich als Dienstbezeichnung gewählt. Später übertrug sich die Dienstbezeichnung auf den Berufsstand. Bis zum Anfang des 20. Jhdt. bezeichneten sich auch die deutschen Versicherungsmathematiker als Aktuare, doch kam diese Bezeichnung wieder außer Gebrauch. Erst 1994 wurde im Rahmen der Einführung des europäischen Binnenmarktes für Versicherungen und der damit verbundenen Ausweitung der Aufgaben der Versicherungsmathematiker diese Bezeichnung wieder eingeführt.

