Allgemeine Kostenpauschale
Geschädigten eines Verkehrsunfalles, die einen Schadensersatzanspruch gegen den Schädiger geltend machen können, wird von Versicherern und Gerichten eine pauschalierte Allgemeine Kostenpauschale zuerkannt, mit der mit dem Unfall zusammenhängende Porto,- Telefon,- und Fahrtkosten u.ä. abgegolten werden. Sie variiert ohne weiteren Nachweis zwischen 20.- € und 30.- € - je nach Gerichtsbezirk. Will der Geschädigte höhere Kosten geltend machen, ist ein konkreter Nachweis erforderlich.

