Allianzname
Als Allianzname wird in der Schweiz ein mit Bindestrich geführter Doppelname bezeichnet, der aus dem amtlichen, vom Ehepartner übernommenen Namen und dem Geburtsnamen oder sonstigen vor der Eheschliessung geführten Namen (der aber nicht mehr offizieller Name ist) gebildet wird.
Der Allianzname weicht somit vom amtlichen Namen nach dem Zivilgesetzbuch ab. Da sein gesellschaftlicher Gebrauch aber auch nicht verboten ist und er zur Identifizierung des Namensträgers dient, kann er auch im Pass vermerkt werden. Dies ist nunmehr in Art. 14 der Ausweisverordnung ausdrücklich anerkannt.
Siehe auch Berufsname
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