Andienungspflicht
Unter Andienungspflicht (v. sich andienen = anbieten) ist entweder eine gesetzliche Vorschrift oder eine privatrechtliche Verpflichtung.
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[Bearbeiten] Gesetzliche Vorschriften
- Abfallbeseitigung: Die Andienungspflicht ist die Verpflichtung, einen Sonderabfall über eine bestimmte Anlage, Sondermülldeponie, Sonderabfallverbrennungsanlage oder einer vorgeschriebene Abfallbeseitigungsgesellschaft entsorgen zu lassen. Die Andienungspflicht für Abfälle zur Beseitigung wird von Amt für Abfallwirtschaft in der Abfallsatzung des Kreises oder der Kommune festgelegt.
[Bearbeiten] Privatrechtl. Verpflichtungen
[Bearbeiten] Aktienhandel
- Im Aktienhandel kann eine Andienungspflicht für Aktien zu Gunsten einer bestimmten Person oder eines Unternehmens für den Fall der beabsichtigten Veräußerung vereinbart sein.
Der übertragungswillige Aktionär teilt seine Übertragungsabsicht unter Angabe der Anzahl zu übertragender Aktien den Aktionären mittels eingeschriebenem Brief mit. Sofern ein Dritter sein Interesse bekundet hat, sind zusätzlich dessen Person und dessen Offerte zu nennen.
[Bearbeiten] Versicherung
- Andienungspflicht im Außenhandel: Bei einer abgeschlossenen Ausfuhrkreditversicherung ist das versicherte Unternehmen verpflichtet alle Transporte über das angegebene Versicherungsunternehmen zu versichern. Außerdem muss es alle unter den Vertrag fallenden Transporte bei der Versicherung angeben.

