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Angemessene Herstellungskosten

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Als angemessene Herstellungskosten werden die tatsächlichen Herstellungskosten bezeichnet. Sie enthalten häufig Besonderheiten der Bauausführung, die zu Kostenerhöhungen führen. Sie sollen bei der Beleihungsprüfung prinzipiell unberücksichtigt bleiben. Maßgeblich sind die Kosten für vergleichbare, normale Gebäude. Die angemessenen Herstellungskosten werden ermittelt durch realistische Abschläge, wobei die Orientierung entweder an aktuellen Vergleichspreisen erfolgt oder ein modifiziertes Indexverfahren angewendet wird, das auf dem Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes basiert.

Siehe auch: Hypothekenbank, Projektentwicklung, Portal:Architektur und Bauwesen,

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