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Arbeitgeber

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Arbeitgeber ist, wer die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers kraft Arbeitsvertrages fordern kann und das Arbeitsentgelt schuldet. Die Arbeitgeberstellung wird maßgeblich vom Direktionsrecht geprägt, kraft dessen der Arbeitgeber die konkrete Leistungspflicht des Arbeitnehmers hinsichtlich Art, Ort und Zeit näher gestalten kann. Eine gesetzliche Definition des Begriffs existiert (im Unterschied zum Begriff des Arbeitnehmers) nicht.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Rechtsformen

Arbeitgeber kann sein

Siehe auch: Rechtsformen.

[Bearbeiten] Arbeitgeber und Betriebsverfassung

Im Betriebsverfassungsgesetz wird der Arbeitgeberbegriff in zweifacher Weise gebraucht: Zum einen ist der Arbeitgeber Vertragspartner des Arbeitnehmers und zum anderen ist er Organ der Betriebsverfassung. Dabei sind dort die Begriffe Unternehmer und Arbeitgeber deckungsgleich und bezeichnen lediglich unterschiedliche Rechtsbeziehungen, Funktionen und Tätigkeiten derselben Person. Sie fallen aber nicht zusammen. Der pflegebedürftige Rentner, der eine Betreuerin beschäftigt, ist Arbeitgeber, nicht notwendigerweise auch Unternehmer. Der selbständige Schreiner, der keine Arbeitnehmer beschäftigt, ist zwar Unternehmer, aber kein Arbeitgeber.

[Bearbeiten] Begriffskritik

Insbesondere Kapitalismus-Kritiker werten den Begriff „Arbeitgeber“ oft als euphemistische Rhetorik, die den Unternehmer in der Rolle eines gönnerhaften Sozial-Patriarchen darstellt. Ihrer Ansicht nach sind die Wörter „Arbeitgeber“ und „Arbeitnehmer“ falsch herum definiert, da die Arbeitnehmer ihre Arbeitskraft dem Arbeitgeber geben und nicht umgekehrt. Die „Arbeitgeber“ hingegen nähmen diese Arbeit an und gäben sie nicht. Diese Begriffsvariante wird unter anderem in der Volkswirtschaftslehre verwendet.

Dieser Kritik wird jedoch entgegengehalten, dass „Arbeit“ nicht nur die Bedeutung „Arbeitskraft“ habe, sondern auch die Bedeutung „Beschäftigung, Aufgabe“ sowie das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses. Wer ein solches habe, „hat Arbeit“. Habe er sie nicht mehr, wäre er „arbeitslos“ oder „ohne Arbeit“, er „braucht dringend Arbeit“, bis ihm wieder jemand „Arbeit gibt“.

[Bearbeiten] Siehe auch

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Wikiquote: Arbeitgeber – Zitate
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