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Arbeitsbewertung

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Arbeitsbewertung (als Teil des Arbeits- oder Tarifrechts) bezeichnet die Verfahren zur Bestimmung des Arbeitswertes einer Tätigkeit als primären Parameter zur Ermittlung der Entgelthöhe (siehe: Arbeitsentgelt). In der Praxis haben sich zwei unterschiedliche Verfahrensansätze bewährt: Die "summarische Methode" und die "analytische Methode" der Arbeitswertbestimmung.

Mit der Arbeitsbewertung wird angestrebt, unterschiedliche Tätigkeiten mittels vergleichbarer Bewertungskriterien so zu klassifizieren, dass auf dieser Grundlage annähernde Entgelt- Gerechtigkeit hergestellt werden kann. Hierzu wird der jeweilige Arbeitsplatz bzw. die jeweilige Tätigkeit nach bestimmten Anforderungsarten bewertet. Die Systematik der Arbeitsbewertung ist grundlegender Bestandteil in Lohn- und Gehaltstarifverträgen. Eine allgemein anerkannte Grundlage zur Definition bewertbarer Arbeitsanforderungen ist bis heute das sogenannte Genfer Schema.

[Bearbeiten] Summarische Arbeitsbewertung (Summarik)

Das Anforderungsniveau eines Arbeitsplatzes oder bestimmter Tätigkeiten wird ganzheitlich erfasst und anhand von Tätigkeitsbeschreibungen, Tätigkeitsbildern und entsprechender Anforderungs-Schemata mittels Katalog-Verfahren klassifiziert. Eine andere Möglichkeiten zur summarischen Bewertung ist das Vergleichsarbeitsplatzkonzept mit Regelbeispielen. Dieses ist jedoch sehr ungenau und wird den sich schnell wandelnden Anforderungen an heutige Arbeitsplätze oft nicht gerecht.

Es unterscheiden sich Katalogverfahren und Rangfolgeverfahren.

[Bearbeiten] Analytische Arbeitsbewertung (Analytik)

Die Anforderungen, die die in Tätigkeitsbeschreibungen erfasste Arbeit an den Arbeitnehmer stellen, werden getrennt bewertet. Anforderungsarten können beispielsweise Kenntnisse und Erfahrungen, Kommunikationsfähigkeit, Denkanforderungen oder auch Verantwortung sein. Für jede Anforderungsart werden gewichtete Punktwerte vergeben. Je höher die Gesamtpunktzahl einer Arbeit, desto höher das Entgelt, mit dem sie vergütet wird.

Es unterscheiden sich Stufenwertzahlverfahren und Rangreihenverfahren.

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