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Arbeitsgemeinschaft

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Eine Arbeitsgemeinschaft (AG oder Arge) ist ein Zusammenschluss mehrerer natürlicher oder juristischer Personen um gemeinsame Ziele zu erreichen.

Der Nutzen einer Arbeitsgemeinschaft liegt in der Regel im koordinierten, also aufeinander abgestimmten und untereinander informativen Zusammenarbeiten und Zusammenwirken. Dazu werden die materiellen (Finanzmittel, Geräte usw.) und immateriellen (Wissen, Beziehungen usw.) Ressourcen der Mitglieder gemeinsam genutzt.

Gegründet und genutzt wird eine Arbeitsgemeinschaft (auch meistens als reine Arbeitsmethode) von nachfolgend genannten verschiedenen Formen der Gesellschaft.

Das Zusammenschließen von Einzelpersonen; Gruppen; Firmen; Parteien; wirtschaftlichen, politischen und auch staatlichen Organisationen; Institutionen; Vereinen; Verbänden; Referaten; Gemeinschaften; (Schul-)Klassen; Schülern; Studenten usw. kennzeichnet die Arbeitsgemeinschaft.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Wirtschaftliche Arbeitsgemeinschaft

Bei einer Arbeitsgemeinschaft (abgekürzt in dieser Bedeutung Arge) handelt es sich im Wirtschaftsleben meist um die Kooperation mehrerer Unternehmen zum Zwecke der Durchführung eines gemeinschaftlichen (Bau-)Projekts in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Gelegenheitsgesellschaft). In der jüngeren Rechtsprechung[1] wird verschiedentlich die Frage aufgeworfen, in welchen Fällen statt einer GbR eine Offene Handelsgesellschaft vorliegt.


[Bearbeiten] Formen von ARGEN (Bauwesen)

DACH-ARGE

Die Dach-ARGE ist eine Zwischenform der echten ARGE und der unechten ARGE. Vertragspartner des Auftraggebers ist hierbei die DACH-ARGE, also alle Partner der Arbeitsgemeinschaft. Die DACH-ARGE ist also eine Außengesellschaft. Ein erteilter Auftrag an die ARGE wird hierbei in einzelne Leistungsbereiche (Lose) aufgeteilt. Diese werden dann von der ARGE an ihre eigenen Gesellschafter im Rahmen von Subunternehmerverträgen weitergegeben. Jeder ARGE-Gesellschafter haftet hierbei gegenüber dem AG. Gleichzeitig haftet jeder Gesellschafter auch noch alleinverantwortlich, als Subunternehmer gegenüber der ARGE für den eigenen Leistungsbereich. Gegenüber der normalen ARGE bestehen bei der DACH-ARGE also erhöhte Haftungsrisiken, da das Subunternehmerverhältnis grundsätzlich nicht in das gesellschaftsrechtliche Innenverhältnis mit einbezogen ist.

[Bearbeiten] Arbeitsgemeinschaft öffentlicher Körperschaften

In Deutschland können die Länder und die Kommunen zur Zusammenarbeit auf verschiedensten Gebieten (z.B. Planungskoordination und interkommunale Zusammenarbeit) Arbeitsgemeinschaften bilden.

[Bearbeiten] Arbeitsgemeinschaft nach dem SGB II

Auch bei der Verwaltung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, 2. Buch (Grundsicherung für Arbeitsuchende, Arbeitslosengeld II), können Arbeitsagenturen und kommunale Träger Arbeitsgemeinschaften nach privatem oder öffentlichem Recht bilden, die als Arge bezeichnet werden. Rechtsgrundlage dazu bildet § 44b SGB II. Siehe dazu auch Job-Center.

Die Bezeichnungen dieser Argen sind bundesweit nicht einheitlich. Die Argen sind zuständig für die Gruppe der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen. Im Gegensatz zu den Agenturen für Arbeit sind die Argen lokal präsent und nicht zentral verwaltet. Im Jahr 2010 soll entschieden werden, ob die Aufgaben der Argen den Kommunen direkt (derzeit Optionsmodell) oder der Agentur für Arbeit und den Kommunen gemeinschaftlich (derzeit Standardmodell) zugeordnet werden.

[Bearbeiten] Ideelle Arbeitsgemeinschaften

Die (gemeinsamen) Vorteile für das einzelne Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft sind:

  • mehr fachbezogenes Wissen des einzelnen Mitglieds einer AG über das vorhandene Problem wird durch das Plenum (gemeinsamer Treffpunkt der AG für die Mitglieder) bekannt;
  • der Grund bzw. die Ursache für das vorhandene Problem, welches von der AG angegangen wird, kann von allen Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft erkannt werden. Das Betrachtungsspektrum der angegangenen Problematik wird in der Regel erweitert.
  • Die Auswirkungen, welche das Problem entweder auf ein, oder auf alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft hat (Problematik), kann und wird gemeinschaftlich diskutiert und behandelt. Jedes Mitglied einer AG hat mehrere Informationen über die weiteren Komponenten, welche zur Entstehung der Arbeitsgemeinschaft geführt haben.

[Bearbeiten] Arbeitsgemeinschaft in Schulen

An den meisten Schulen in Deutschland werden ebenfalls – Arbeitsgemeinschaften – (hier Abkürzung AG) angeboten, die außerhalb des Unterrichts von Schülern freiwillig besucht werden können. AGen können zu fast allen erdenklichen Themen gegründet werden, traditionell gibt es an den meisten Schulen Arbeitsgemeinschaften für Musik (z. B. Schulchor, Schulband), Sport (z. B. Leichtathletik) und AGen, die sich mit dem Zusammenleben in der Schulgemeinde befassen, wie beispielsweise Schülerzeitungen. Man unterscheidet AGen, die von Schülern und AGen, die von Lehrern geleitet werden.

Arbeitsgemeinschaft (AG) in der DDR: Gruppe von Schülern mit gemeinsamen Interessen, z.B. Technik, Foto, Naturschutz, die sich meist wöchentlich unter Anleitung eines Lehrers oder Fachkundigen traf, in Schulen, aber oft auch in Pionierhäusern u.ä. Einrichtungen.

[Bearbeiten] Arbeitsgemeinschaft an Universitäten

An Universitäten werden manche Lehrveranstaltungen als Arbeitsgemeinschaft abgehalten – Abkürzung: AG. Ziel ist es, den in der Vorlesung vermittelten Stoff in kleineren Gruppen zu vertiefen bzw. anhand von Aufgaben einzuüben.

[Bearbeiten] Arbeitsgemeinschaft einzelner Personen

Auch Personen bilden Arbeitsgemeinschaften, wenn sie zur Erreichung gemeinsamer Ziele zusammenarbeiten.

[Bearbeiten] Arbeitsgemeinschaft als historischer Begriff

Die Arbeitsgemeinschaft ist auch die Bezeichnung für die Zusammenarbeit von Unternehmern und Gewerkschaften in gemeinsamen Dachorganisationen im Anschluss an die deutsche Novemberrevolution. Die Politik der Arbeitsgemeinschaft wurde am 15. November 1918 von Unternehmerverbänden und Gewerkschaften formell vereinbart, danach wurden für jeden Industriezweig gemeinsame Ausschüsse gegründet, z.B. der "Reichskohlenrat" für den Kohlebergbau. Diese Kollaboration zwischen Unternehmern und Gewerkschaften hatte ihren Vorläufer in der Politik des "Burgfriedens", einer nationalistischen Neuausrichtung der Gewerkschaftspolitik während des 1. Weltkrieges, in den die Generalkommission der Gewerkschaften freiwillig auf Streiks und Arbeitskämpfe verzichtete, um den Kriegserfolg zu sichern.

Die Politik der Arbeitsgemeinschaft wurde von der USPD, der Spartakusgruppe (später KPD) und weiteren Gruppen als Verrat an der Novemberrevolution angesehen und heftig bekämpft. Die Kritiker sahen die Arbeitsgemeinschaft als Stabilisierung des Kapitalismus, der durch die Revolution überwunden werden sollte. Faktisch sicherte die Arbeitsgemeinschaft tatsächlich die Besitzrechte der Unternehmer, die im Zuge der Revolution von weitreichenden Forderungen nach Sozialisierung der Industrie konfrontiert sahen.

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. BGH-Urteil vom 29. Januar 2001 (II ZR 331/00).

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