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Arbeitspapiere

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Unter Arbeitspapiere (plural) ist in Deutschland die Gesamtheit der Unterlagen und Dokumente zu verstehen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei Ende des Arbeitsverhältnisses aushändigt (vgl. § 312 SGB III). Es können dies sein:

Der Arbeitgeber ist zur Aushändigung der Arbeitspapiere verpflichtet; der Arbeitnehmer kann diesen Anspruch ggf. vor den Arbeitsgerichten einklagen.

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