Arbeitspapiere
Unter Arbeitspapiere (plural) ist in Deutschland die Gesamtheit der Unterlagen und Dokumente zu verstehen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei Ende des Arbeitsverhältnisses aushändigt (vgl. § 312 SGB III). Es können dies sein:
- Arbeitszeugnis
- Arbeitsbescheinigung
- Lohnsteuerkarte
- Urlaubsbescheinigung
- Unterlagen über die Betriebliche Altersversorgung
- Lohnnachweiskarte (nur im Baugewerbe)
- Gesundheitszeugnis (bei Tätigkeit im Lebensmittelbereich)
- Gesundheitsbescheinigung (bei Jugendlichen)
- Arbeitserlaubnis bzw. Arbeitsberechtigung (bei Ausländern aus Nicht-EU-Staaten)
Der Arbeitgeber ist zur Aushändigung der Arbeitspapiere verpflichtet; der Arbeitnehmer kann diesen Anspruch ggf. vor den Arbeitsgerichten einklagen.

