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Arbeitszeitgestaltung

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Bei der Gestaltung der Arbeitszeit sollen

Die Arbeitszeitgestaltung ist daher im Interesse des Arbeitnehmers wie auch des Arbeitgebers.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Arbeitszeitgesetz

Das Arbeitszeitgesetz schreibt vor, welche Arbeitszeiten nicht überschritten werden dürfen. Der Freizeitanteil wird immer größer, da die Arbeitnehmer, oft organisiert in Gewerkschaften, und Arbeitgeber in ihren Tarifverhandlungen immer geringere Wochenarbeitszeiten vereinbaren.

Abgesehen davon gibt es verschiedene Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung, um den Interessen von Betrieb und Mitarbeitern entgegenzukommen.

[Bearbeiten] Vorteile

  • Der Wunsch der Mitarbeiter nach mehr Freiheit und Selbstbestimmung wird ermöglicht.
  • Dem Betrieb wird ein Mitarbeitereinsatz entsprechend dem Auftragseingang ermöglicht.
  • Eine gleichmäßige Auslastung der Maschinenkapazität im Schichtbetrieb wird ermöglicht.
  • Kosten werden gespart.
  • Produkte werden günstiger und somit bleibt das Preis- und Leistungsverhältnis ausgeglichen.

[Bearbeiten] Nachteile

  • Freizeitaktivitäten sind schlechter planbar
  • geringere Entlohnung durch den Wegfall von Überstundenzuschlägen
  • Die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens ist schlechter zu beurteilen, da das Arbeitszeitmodell nur bedingt aussagekräftig ist.

[Bearbeiten] Gleitende Arbeitszeit (Gleitzeit)

Die Arbeitszeit wird bei der gleitenden Arbeitszeit (GLAZ) in eine Kernzeit und eine Gleitzeit aufgeteilt. Während der Kernarbeitszeit besteht Anwesenheitspflicht, im Gleitzeitbereich kann jedoch jeder Mitarbeiter den Beginn und das Ende seiner täglichen Arbeitszeit selbst bestimmen. Er muss aber die vorgeschriebene Wochenarbeitszeit einhalten.

[Bearbeiten] Schichtarbeit

Zumindest zwei Arbeitnehmer arbeiten abwechselnd bzw. stark versetzt an einem Arbeitsplatz, den sie in so genannten Schichten (festgelegt in Schichtplänen) besetzen. Schichtarbeit kommt in allen Unternehmen und Organisationen vor, bei denen an jedem Tag und zu jeder Stunde gearbeitet werden muss bzw. bei denen die abzudeckende Zeit die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit erheblich überschreitet (z.B. Stahlwerk, Krankenhaus, Bahn, Polizei, Flughafen,…) Von Schichtarbeit im eigentlichen Sinn spricht man nur, wenn der Arbeitsplatz 24h besetzt ist, auch "kontinuierliche Schichtarbeit"; teilkontinuierlich ist sie, wenn die Schichtarbeit Montag bis Freitag liegt, vollkontinuierlich, wenn auch Samstag und/oder Sonntag einbezogen sind. Wird abwechselnd gearbeitet, aber nicht 24h/Tag, so spricht man von versetzter Arbeitszeit, nicht eigentlich von Schichtarbeit.

[Bearbeiten] Vertrauensarbeitszeit

Bei der Vertrauensarbeit oder Vertrauensgleitzeit entfällt die Erfassung der Arbeitszeit. Insofern ist die "Vertrauensarbeit" kein Zeitmodell, sondern nur die Beantwortung der Frage, ob und wie die Arbeitsleistung nachgehalten wird. In der Regel geht man allerdings davon aus, dass die Lage der Arbeitszeit nicht (mehr) so massgeblich ist, sondern vielmehr der Zeitraum oder Zeitpunkt, in dem eine bestimmte Arbeitsaufgabe erledigt sein soll. Insoweit wird in die Tatsache „vertraut“, dass die Arbeitsleistung – auch ohne Nachhalten der Arbeitszeiten mit einer Stechuhr – wirklich erbracht wird oder wurde.

Typisch für Vertrauensgleitzeitmodelle ist – neben Elementen der Gleitzeit -, dass keine Zeiterfassung erfolgt. Das bedingt in der Regel, dass konkrete Vorgaben hinsichtlich der Tätigkeiten und Zeiträume oder Zeitpunkte bestehen (Zielvorgaben – „Management by Objectives“). Damit ist auch ein besonders hohes Mass an Eigenverantwortung verbunden: Ein Vertrauensarbeitszeitmodell kann z.B. nur dann funktionieren, wenn „Störungen“ im erwarteten Arbeitsablauf der Führungskraft nicht erst mitgeteilt werden, wenn die „Frist abgelaufen“ ist und das Ziel nicht erreicht wurde, sondern so früh wie möglich die Gefährdung des Ziels mitgeteilt wird, so dass noch eingegriffen werden kann, etwa durch Änderung von Zeit oder Inhalt des Ziels oder Freigabe zusätzlicher Ressourcen (Management by Exception).

[Bearbeiten] Bandbreitenmodell

Wird bei Unternehmen mit stark schwankendem Arbeitsanfall gern angewendet. Über einen bestimmten, längeren Zeitraum hinweg wird die erlaubte Wochenarbeitszeit zwar eingehalten, in einzelnen Wochen wird jedoch entsprechend den Erfordernissen des Unternehmens länger gearbeitet (ohne dass daraus ein Anspruch auf Überstundenbezahlung entsteht) oder auch kürzer.

Wird der Zeitraum auf ein ganzes Jahr ausgedehnt, spricht man von Jahresarbeitszeitmodellen.

[Bearbeiten] Weblinks

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