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Archäologischer Fund

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Ein archäologischer Fund oder auch Schatzfund bezeichnet eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr feststellbar ist.

Die meisten archäologischen Funde werden bei der Ausgrabung eines archäologischen Fundplatzes geborgen. Hin und wieder werden aber auch Privatpersonen zum Finder. In diesem Fall ist die Rechtslage in Deutschland durch den § 984 BGB oder – in den meisten Bundesländern – durch das so genannte Schatzregal geregelt.

Siehe auch: Kategorie:Archäologischer Fund

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