Artvollmacht
Die Artvollmacht ist eine untergeordnete Art der Handlungsvollmacht. Die Artvollmacht berechtigt Angestellte, bestimmte Rechtsgeschäfte dauernd zu erledigen. Eine Artvollmacht besitzen z.B. Verkäufer, Einkäufer, Kassierer.
Die Artvollmacht ist eine untergeordnete Art der Handlungsvollmacht. Die Artvollmacht berechtigt Angestellte, bestimmte Rechtsgeschäfte dauernd zu erledigen. Eine Artvollmacht besitzen z.B. Verkäufer, Einkäufer, Kassierer.