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Artvollmacht

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Die Artvollmacht ist eine untergeordnete Art der Handlungsvollmacht. Die Artvollmacht berechtigt Angestellte, bestimmte Rechtsgeschäfte dauernd zu erledigen. Eine Artvollmacht besitzen z.B. Verkäufer, Einkäufer, Kassierer.

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