Ausbeutungsmissbrauch
Unter Ausbeutungsmissbrauch versteht man im Wettbewerbsrecht eine Preis- oder Konditionenspolitik, die sich gegen die Aufrechterhaltung oder Entwicklung des Wettbewerbs richtet und sich auf mißbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschende Stellung zurückführen lässt.
Der Wettbewerbspreis, der als Maßstab für die Preissetzung verwendet wird, ist aber sehr schwer festzustellen, weil ein Markt domienierendes Unternehmen in der Lage ist, die Preise aktiv zu beeinflussen. Aus diesem Grund wurden folgende Konzepte zur Ermittlung des Wettbewerbspreises entwickelt:
- anhand der Preise auf Vergleichsmärkten, wobei man zwischen räumlichen, sachlichen und zeitlichen Vergleichmärkten unterscheidet sowie
- anhand einer Kosten- und Gewinnanalyse des Unternehmens
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Konzepte zur Ermittlung des Wettbewerbspreises im Einzelnen
[Bearbeiten] Räumliches Vergleichsmarktkonzept
[Bearbeiten] Sachliches Vergleichsmarktkonzept
[Bearbeiten] Zeitliches Vergleichsmarktkonzept
[Bearbeiten] Kosten- und Gewinnanalyse
[Bearbeiten] Weblinks
- Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, Kapitel 1: Wettbewerbsregeln
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, §19: Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung
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