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Ausschließliches Recht

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Ein ausschließliches Recht bedeutet, dass nur ein einziger Inhaber ein Recht nutzen kann. Dieses Recht kann aber zeitlich, räumlich und/oder sachlich beschränkt sein.

Ein Beispiel ist das ausschließliche Recht des Inhabers an einer geschäftlichen Bezeichnung nach § 15 MarkenG in Deutschland und nach § 13 MarkenschutzG in der Schweiz.

Zeitlich begrenzt ist zum Beispiel das Patent.

Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen!
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