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Auswahlverschulden

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Auswahlverschulden (lat. culpa in eligendo) ist ein Begriff aus dem Schuldrecht. Er bezeichnet den Sachverhalt, dass derjenige, der einen Verrichtungsgehilfen engagiert, zum Ersatz eines Schadens, den dieser anrichtet, verpflichtet ist.

Die Haftung wird außer Kraft gesetzt, wenn er den Beweis führen kann, den Gehilfen sorgfältig ausgesucht und überwacht zu haben. Dies bezeichnet man als Exkulpationsbeweis. Er ist im deutschen Recht in § 831 BGB geregelt.


Siehe auch: Latein im Recht

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