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Befristung (Recht)

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Als Befristung bezeichnet man im Zivilrecht eine Bestimmung, durch die eine Rechtsfolge von einem sicheren, zukünftigen Ereignis abhängig gemacht wird.

Die Befristung ist von der Bedingung, bei der eine Rechtsfolge von einem ungewissen Ereignis abhängig gemacht wird, abzugrenzen.

Im deutschen Zivilrecht ist die Befristung als "Zeitbestimmung" in § 163 BGB geregelt.

Siehe auch: Bedingung

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