Behinderungsmissbrauch
Unter Behinderungsmissbrauch versteht man im Wettbewerbsrecht gezielt gegen die Konkurrenz gerichtete Maßnahmen, insbesondere Kampfpreisunterbietungen, Ausschließlichkeitsbindungen oder Lieferungsverweigerungen, die sich gegen die Aufrechterhaltung oder Entwicklung des Wettbewerbs richtet und sich auf mißbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschende Stellung zurückführen lassen.
[Bearbeiten] Weblinks
- Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, Kapitel 1: Wettbewerbsregeln
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, §19: Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung

