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Behinderungsmissbrauch

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Unter Behinderungsmissbrauch versteht man im Wettbewerbsrecht gezielt gegen die Konkurrenz gerichtete Maßnahmen, insbesondere Kampfpreisunterbietungen, Ausschließlichkeitsbindungen oder Lieferungsverweigerungen, die sich gegen die Aufrechterhaltung oder Entwicklung des Wettbewerbs richtet und sich auf mißbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschende Stellung zurückführen lassen.

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