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Bereicherungsverbot

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Das Bereicherungsverbot ist ein wichtiger Grundsatz zur Bestimmung der Versicherungsleistung, also zur Schadenszahlung, wenn der Versicherungsfall eintritt.

§ 55 VVG:
„Der Versicherer ist, auch wenn die Versicherungssumme höher ist als der Versicherungswert zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls, nicht verpflichtet, dem Versicherungsnehmer mehr als den Betrag des Schadens zu ersetzen.“ Diese Kann-Vorschrift wird üblicherweise als Soll-Vorschrift ausgelegt.

Das Bereicherungsverbot gilt nicht im Falle einer Summenversicherung.

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