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Bereitstellungszins

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Die Bereitstellungszinsen (auch Bereithaltungszinsen oder Zinsen während der Bauzeit genannt) entstehen, wenn im Zusammenhang mit einer Kreditfinanzierung, meist Immobilienfinanzierung der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer (Schuldner) ein Darlehen zur Verfügung gestellt hat und dieser Teile noch nicht in Anspruch genommen hat. Der Bereitstellungszins beträgt in der Regel 3% vom Kaufpreis bzw. 0,25% monatlich. Der Zeitraum, ab wann Bereitstellungszinsen anfallen wird im Kreditvertrag festgehalten.

siehe: Kredit

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